Auch Gewerbevertreter wehren sich
«Acht-Tage-Regel ist nicht verhandelbar»

Die EU erwartet vom Bundesrat eine Anpassung der Acht-Tage-Meldefrist für ausländische Firmen. Die Schweizer Wirtschaft wehrt sich.
Publiziert: 05.08.2018 um 18:12 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:32 Uhr
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Die Plattenleger wollen gleich lange Spiesse für Schweizer und ausländische Betreibe und pochen auf die flankierenden Massnahmen.
Foto: Mint Images
Simon Marti

Wenn der Bundesrat die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU retten will, braucht er eine Einigung mit den Sozialpartnern und Kantonen. Die grösste Knacknuss sind die Gewerkschaften: Sie wehren sich vehement gegen Konzessionen bei den flankierenden Massnahmen, wie sie Brüssel von der Schweiz erwartet. Erste Treffen haben nun diese Woche stattgefunden.

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Bundesrat Johann Schneider-Ammann muss im Ringen um die Acht-Tage-Regel nicht nur die Gewerkschaften überzeugen – sondern auch die Wirtschaftsverbände.
Foto: Keystone

Die EU stösst sich an der Acht-Tage-Meldefrist für ausländische Firmen, die Aufträge in der Schweiz ausführen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) winkte schon vor den Gesprächen ab, doch auch einige Vertreter des Gewerbes machen sich für die Frist stark. So der Schweizerische Plattenverband (SPV), die Branchenorganisation des Plattengewerbes.

In einem Schreiben, das SonntagsBlick vorliegt, wandte sich der SPV Ende Juli direkt an Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (66, FDP), der für die Landesregierung einen Kompromiss sondieren soll. «Korrekt handelnde Schweizer Handwerksbetriebe sind akut gefährdet, wenn es nicht gelingt durchzusetzen, dass sich alle Firmen aus dem In- und Ausland an die geltenden Mindestarbeitsbedingungen halten müssen», heisst es darin

Qualität der Kontrollen leidet

Die Kontrollen, gerade bei ausländischen Firmen, die nur kurz in der Schweiz arbeiteten, seien anspruchsvoll. Die Acht-Tage-Regel sei daher schon heute knapp. Bei einer Verkürzung der Frist würden wirksame Kontrollen empfindlich erschwert. «Für uns geht es schlicht darum, dass alle über die gleich langen Spiesse verfügen», sagt SPV-Zentralpräsident Konrad Imbach (59) auf Anfrage.

«Wenn wir unsere Mitarbeiter richtig entlöhnen und den Nachwuchs richtig ausbilden wollen, geht dies nur dann, wenn die flankierenden Massnahmen tatsächlich durchgesetzt werden.»

Daher sei für den Verband auch «die Acht-Tage-Regel nicht verhandelbar». Sonst bleibe zu wenig Zeit für die Organisation der Kontrollen, sagt Verbandspräsident Konrad Imbach. Die Branche habe soeben einen landesweiten Gesamtarbeitsvertrag (LGAV) verabschiedet. «Diesen wollen wir aufrechterhalten. Wenn wir nun aber die flankierenden Massnahmen aufweichen, fragen sich unsere Mitglieder zu Recht, warum sie diesem LGAV zugestimmt haben.»

Skepsis auch in der Westschweiz

In der Westschweiz äussert sich derweil die Fédération des Entreprises Romandes (FER) skeptisch gegenüber einer Aufweichung der flankierenden Massnahmen. FER-Präsident Ivan Slatkine, (45) ist der Meinung, dass die Acht-Tage-Regel Stand heute beibehalten werden sollte. Sie habe sich bewährt. Und sie ist aus seiner Sicht wichtig für die Haltung der Stimmbürger.

«Die Vorschläge von Herrn Schneider-Ammann und Herrn Cassis haben uns insofern überrascht, als die Idee, die Acht-Tage-Frist für entsandte Arbeitnehmer zu verkürzen, die Akzeptanz der bilateralen Abkommen durch die Bevölkerung in unserem Land schwächen könnte», so Slatkine. Änderungen seien in der Zukunft wohl möglich, vorausgesetzt, dass effiziente Kontrollen Lohndumping künftig vermeiden.

Der Widerstand gegen eine Anpassung der flankierenden Massnahmen hat längst das Gewerbe erreicht. Das macht die Aufgabe von Bundesrat Schneider-Ammann nicht eben leichter.

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