Auch Berner wollen nachts ihre Ruhe
Kirchenglocken kommen vor Bundesgericht

Die Berner Polizei kommt geplagten Anwohnern entgegen – und will zwischen 22 und 7 Uhr nur noch ein Gebimmel pro Stunde. Müssen Kirchglocken bald schweizweit schweigen?
Publiziert: 18.08.2016 um 20:49 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:30 Uhr
Der Kirchglocken-Lärm wird endgültig zum Politikum.
Foto: Keystone

75 Dezibel. So laut lärmen in Worb BE die Kirchglocken für gewisse Anwohner. Die entsprechende Messung stammt von der Kantonspolizei – und hat nun Konsequenzen. Denn für die Ordnungshüter ist klar: Das Gebimmel ist für Anwohner eine «erhebliche Störung».

Die Polizeidirektion hat deshalb entschieden, dass die Kirchenglocken in der Gemeinde nachts nur noch ein Mal stündlich zu hören sein sollen, statt wie üblich jede Viertelstunde, berichtet der «Bund».  Anwohner erhalten damit teilweise recht – am liebsten wären sie bei ihrem Schlaf gar nicht mehr gestört worden.

Die neue Regelung soll von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens gelten – noch ist es allerdings nicht so weit. Die Kirchgemeinde hat entschieden, vors Verwaltungsgericht zu ziehen.

«Die Anliegen der Allgemeinheit gewichten wir höher als diejenigen von Einzelnen», wird Kirchgemeindepräsident Werner Lüthi zitiert. Er habe den Eindruck, dass die Schläge die meisten Menschen im Dorf nicht stören würden

Das Bundesgericht in Lausanne dürfte einen Entscheid mit grosser Wirkung fällen.
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Die Polizeidirektion stützt sich allerdings auf eine Studie der ETH aus dem Jahr 2011. Gemäss dieser werden Schlafende bereits bei einer Glocken-Lautstärke von 40 Dezibel geweckt

Ähnlich argumentiert hat kürzlich das Zürcher Verwaltungsgericht in einem Fall in Wädenswil. Die dortige Kirche will den Entscheid nun sogar ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Richter in Lausanne wollten noch 2010 nichts von einer Einschränkung wissen. Schliesslich würden die meisten Schweizerinnen und Schweizer den viertelstündlichen Gong als kulturellen und traditionellen Wert schätzen

Sollte das Gericht nun auf die Argumentation aus den beiden grössten Schweizer Kantonen eingehen, dürfte das nächtliche Glockengeläut wohl schweizweit unter Druck geraten. (vuc)

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