Die Basler Regierung weigert sich, einen jungen Afghanen, der hier Asyl beantragt hatte, nach Österreich abzuschieben. Der Mann, der behauptet, einst Kindersoldat gewesen zu sein, hatte schon in der Alpenrepublik um Asyl gebeten – vergeblich. Laut Dublin-Abkommen hätte die Schweiz ihn drum zurück nach Wien schicken müssen. Dort drohte ihm die Abschiebung in die Heimat.
Doch weil die Basler Regierung sich weigerte, ist die Frist dafür abgelaufen. Das heisst: Der Afghane bekommt nun ein ordentliches Asylverfahren in der Schweiz. Bezahlen muss das aber der Kanton Basel-Stadt (BLICK berichtete).
Das Ausländergesetz ist eindeutig
Das Ganze könnte für die Basler Regierung nun auch ein juristisches Nachspiel haben. Die kantonale Staatsanwaltschaft prüft ein Verfahren, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Den Afghanen nicht nach Österreich auszuschaffen, verstösst wohl gegen das Ausländergesetz.
Dort heisst es: «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer: im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.»
Bund knickte vor Basel ein
Das ist ein Offizialdelikt – es braucht keine Anzeige, die Staatsanwaltschaft muss von selbst tätig werden. Und tatsächlich bestätigt Peter Gill, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft der BAZ: «Die Stawa prüft, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss.»
Damit könnte die Regierung doch noch für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Von Bundesebene droht ihr nichts – Asylministerin Karin Keller-Sutter (55) hatte sich nach einer Anfrage von SVP-Nationalrat Sebastian Frehner geweigert, den Mann selbst ausschaffen – auch wenn der Bund das könnte. Es würde jedoch «einen schwerwiegenden Eingriff in die kantonale Polizeihoheit bedeuten», begründete Keller-Sutter ihre Zurückhaltung. (sf)