Die Überweisung des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten sei Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrats, heisst es in einer Mitteilung. So solle der bilaterale Weg fortgeführt werden.
Die Botschaft soll in der Herbstsession vom Parlament behandelt werden, wie es weiter heisst.
Der Bundesrat hatte vergangene Woche in seinem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen festgehalten, dass er sich beim Parlament für die Überweisung der 1,3 Milliarden Franken einsetzen werde. Definitiv entscheiden über den Kohäsionsbeitrag kann nur das Parlament.
Schweiz als «zuverlässige» EU-Partnerin
Grundsätzlich hatten die Räte das Geld bereits gesprochen, die Auszahlung jedoch an Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen sollen nun nach dem Willen des Bundesrats gestrichen werden.
Mit der Freigabe des Beitrags möchte der Bundesrat nach seinem Entscheid, die Verhandlungen zum EU-Rahmenabkommen abzubrechen, ein Zeichen setzten. Der Bundesrat wolle «unterstreichen, dass die Schweiz auch in Zukunft eine zuverlässige Partnerin der EU bleibt», teilte der Bundesrat weiter mit.
Der Bundesrat setze sich weiterhin dafür ein, dass die Schweiz «nicht diskriminiert» werde und von der EU «nicht anders behandelt wird als andere Drittstaaten».
Gespräche weiterführen
Die Gleichbehandlung betreffe etwa Äquivalenzverfahren der EU. Die Anerkennung äquivalenter Regulierungen ist eine Bedingung für den Zutritt zum EU-Markt.
Für die Freigabe des Kohäsionsbeitrags sei zudem die Finalisierung einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit der EU notwendig. Diese Erklärung ist rechtlich zwar nicht bindend, dient aber als inhaltliche Grundlage für die Verwendung der Gelder. Diese Gespräche sollen rasch weitergeführt werden, heisst es weiter in der Mitteilung.
(SDA)