Wenn am Montag in einer Woche die Young Boys, der FC St. Gallen oder der FC Basel den Meisterpokal in die Höhe stemmen, werden ihnen maximal tausend Fans zujubeln. Grossveranstaltungen mit mehr Zuschauern sind noch immer verboten.
«Fast alle Massnahmen werden am 22. Juni aufgehoben, ausgenommen ist das Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen», sagte Bundesrat Alain Berset (48) an einer Medienkonferenz Mitte Juni. Grossveranstaltungen wie Konzerte oder Fussballspielen sollen erst ab dem 1. September wieder stattfinden können. «Wenn die epidemiologische Lage es erlaubt, selbstverständlich», schränkte Berset ein.
Jetzt sind die Fallzahlen wieder gestiegen. Am Freitag meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über 150 Neuansteckungen. Sind das schon zu viele?
«Kaum Handlungsspielraum»
Zumindest kritisch äussert sich Martin Ackermann (49), der designierte Chef der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes. In der gegenwärtigen epidemiologischen Lage in der Schweiz wären weitere Lockerungen sehr riskant, sagt er zum «Tages-Anzeiger». «Da wir bei den Fallzahlen wieder im Bereich des exponentiellen Wachstums sind, haben wir kaum Handlungsspielraum.» Für jeden weiteren Lockerungsschritt müssten die Daten aus dem Contact Tracing einheitlich erfasst und auf nationaler Ebene zusammengeführt werden.
Der Druck der Veranstalter ist jedoch gross. Sie dürfen seit Ende Februar praktisch nicht mehr arbeiten und verdienen somit kein Geld. Epidemiologe Marcel Tanner (68), ebenfalls Taskforce-Mitglied fordert die Entwicklung von Schutzkonzepten. Wichtigste Vorsichtsmassnahmen seien Hygiene und Abstand halten. «Und deshalb würde ich den Veranstaltern raten, zu Beginn kein Konzert mit 40'000 Zuschauern zu planen, sondern vielleicht nur mit 1000 bis 5000, und Effekte zu beobachten. Die Leute sollten nicht zu eng zusammengepfercht sein», sagt er zum «Tages-Anzeiger». Möglich, dass auch der Bundesrat einen solchen Weg geht und vorerst einfach die maximale Personenzahl erhöht, bevor die Restriktionen ganz wegfallen.
Momentan ist der Bundesrat in den Sommerferien. Es ist anzunehmen, dass er bereits Mitte August, in einer der ersten Sitzungen danach, entscheiden wird, wie es mit den Grossveranstaltungen weitergeht. (brb)