Anders als der Nationalrat
Ständeratskommission gegen Netzsperre für fehlbare Pornoseiten

Die zuständige Ständeratskommission will unter 16-Jährige verstärkt vor pornografischen Inhalten im Internet schützen. Anders als der Nationalrat will sie dafür aber keine Zugangssperren durchsetzen.
Publiziert: 24.05.2023 um 14:27 Uhr
|
Aktualisiert: 24.05.2023 um 15:10 Uhr
Anbieter, die pornografische Inhalte verbreiten ohne genügende technische Vorkehrungen zum Schutz von Personen unter 16 Jahren zu treffen, sollen nicht gesperrt werden, sondern zu anderen Massnahmen verpflichtet werden. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission. (Symbolbild)
Foto: CHRISTOF SCHUERPF

Stattdessen sollen die Anbieter von Pornoseiten verpflichtet werden, die Erziehungsberechtigten auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Entsprechend beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung, einem abgeänderten Motionstext zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Im August 2022 hatte die Ständeratskommission noch anders entschieden. Damals beantragte sie ihrem Rat ohne Gegenstimme die Motion von Nationalrat Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) anzunehmen. Die im Motionstext vorgeschlagene Textsperre bezeichnete die KVF-S als «prüfenswert». Gleichzeitig wies sie aber auch darauf hin, dass andere technische Lösungen in Betracht gezogen werden sollten.

Netzsperren können umgangen werden

Nach Anhörungen und auf Grund eines Mitberichts der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) kam die KVF-S nun zum Schluss, dass eine technische Zugangssperre nicht weiterverfolgt werden soll. Auch der Bundesrat betrachtet dieses Instrument nicht als zielführend, wie er in seiner ablehnenden Antwort zur Motion schrieb. Netzsperren könnten leicht umgangen werden.

Netzsperren gelten derzeit nur gegen in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele. Gleichzeitig wird den Spielenden der Zugang zu in der Schweiz bewilligten Geldspielen erlaubt. Sie sollen nicht vom Spielen grundsätzlich abgehalten werden, sondern sie sollen die legalen Angebote in der Schweiz nutzen.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?