An den Bundesrat
NBD-Aufsicht kritisiert Berichterstattung

Die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst (AB-ND) hält in ihrem Jahresbericht fest, dass die Berichterstattung an den Bundesrat «verbesserungswürdig» sei. Der dritte Jahresbericht der Behörde ist am Dienstag veröffentlicht worden.
Publiziert: 30.03.2021 um 11:02 Uhr
Thomas Fritschi wurde im Mai 2017 vom Bundesrat zum Leiter der Unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten gewählt. (Archivbild)
Foto: PETER SCHNEIDER

Es stelle sich die Frage, worüber das Verteidigungsdepartement (VBS) informiert werden müsse, um die politische Verantwortung wahrnehmen zu können, schreibt die unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND). Es bestehe «Verbesserungspotential».

Dies zeigte sich auch im Zusammenhang mit der Spionage-Affäre der Crypto AG. Ob ein weiterer Fall ähnlich dem der Crypto AG gänzlich verhindert werden könne, sei hingegen fraglich, heisst es in dem Bericht. Es habe sich um «absichtlich herbeigeführte Entwicklungen» gehandelt. Wille und Ideen von Menschen könnten nicht kontrolliert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt der AB-ND betrifft die Bearbeitung von Auskunftsgesuchen. Der NDB habe die Praxis entwickelt, «die Auskunft betreffend Personendaten, die in den sensiblen nachrichtendienstlichen Bereichen bearbeitet werden, in der Regel aufzuschieben».

Ausserdem würden nicht alle Gesuche gleich behandelt. So würden Gesuche von Politikerinnen und Politikern und Journalistinnen und Journalisten bevorzugt zu behandeln. Die Beantwortung dieser Anfragen sei rascher und detaillierter erfolgt als bei anderen Gesuchstellenden. Nach Ansicht der AB-ND verstösst diese Praxis gegen das «verfassungsmässig garantierte Gebot der rechtsgleichen Behandlung aller Auskunftsgesuchstellenden», heisst es in dem Bericht. Die Aufsichtsbehörde empfahl deshalb, diese Praxis «umgehend» zu ändern.

Erstmals hatte die Behörde ausserdem Zugang zum vollständigen Archiv des NBD. Mehrere hundert Meter an Dokumenten in diversen Standorten seien archiviert. «Der Umfang der in diesen Archiven gelagerten Dokumente überraschte die AB-ND», wird im Bericht festgehalten. Die Dokumente stammen aus einer Zeit, in der der NDB noch nicht der Aufsicht der AB-ND unterstand.

Es habe nur ein grobes Inventar über den Inhalt dieser Ablagen und Archiv bestanden. Da das Archiv bist Ende 2020 an das Bundesarchiv übergeben werden sollte, habe man auf den Erlass zu Empfehlungen verzichtet.

Die AB-ND formulierte insgesamt 55 Empfehlungen in 17 durchgeführten Prüfungen. Erstmalig führte die AB-ND im Jahr 2020 auch eine unangekündigte Prüfung durch. Mit der Umsetzung der Empfehlungen könnten bestehende Risiken der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten weiter vermindert und die Effizienz gesteigert werden, heisst es in dem Bericht.

Die unabhängige Aufsichtsbehörde beaufsichtigt die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes, des Nachrichtendienstes der Armee, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie von beauftragten Dritten. Sie überprüft die Tätigkeiten auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit.

Das Resultat ihrer Überprüfungen teilt die Behörde dem Verteidigungsdepartement jeweils schriftlich mit. Sie kann Empfehlungen aussprechen, eine nachrichtendienstliche Aktivität stoppen kann die Aufsichtsbehörde jedoch nicht.

Das Parlament hatte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde beschlossen, weil der NDB im Jahr 2017 mit einem neuen Gesetz erheblich mehr Kompetenzen erhielt und nicht mehr nur Personen in der Öffentlichkeit beobachten durfte. Das Vertrauen in den NBD sollte so gefördert werden. So darf der Nachrichtendienst seither auch Telefongespräche abhören, Privaträume durchsuchen und verwanzen und in Computer eindringen.

(SDA)

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