Amtsgeheimnisverletzung in der Affäre Mörgeli
Bundesgericht verurteilt CVP-Nationalrätin Kathy Riklin

CVP-Nationalrätin Kathy Riklin wird definitiv zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt: Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie sich in der Affäre Mörgeli der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht hat. Riklin zeigt sich enttäuscht.
Publiziert: 23.03.2016 um 19:16 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:50 Uhr
CVP-Nationalrätin Kathy Riklin (ZH).
Foto: EQ Images

Die Affäre Mörgeli, die im September 2012 ihren Anfang nahm, ist weit verzweigt. Nun ist ein Nebenschauplatz juristisch abgeschlossen: Das Bundesgericht verurteilte Kathy Riklin, weil sie eine «Information unbedacht gegenüber einem Journalisten ausgeplaudert hat».

Die Universität Zürich hatte im Frühling 2013 ein internationales Expertenteam beauftragt, die Qualität der am medizinhistorischen Institut eingereichten Dissertationen zu prüfen. Ein SRF-Beitrag hatte zuvor den Eindruck erweckt, der damalige SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli habe ungenügende Arbeiten einfach durchgewunken.

«Es sieht nicht gut aus um Mörgeli»

Ende August 2013 wurde der Universitätsrat, in welchem Riklin damals sass, über die Erkenntnisse der Experten informiert. Als Riklin dann am 26. September im Bundeshaus von einem Journalisten nach Neuigkeiten in der «Causa Mörgeli» gefragt wurde, verwies sie gemäss Bundesgerichtsurteil auf einen in den kommenden Wochen erscheinenden Bericht. Und sie ergänzte: «Es sieht nicht gut aus um Mörgeli.»

Die CVP-Nationalrätin steht nach wie vor zu dieser Aussage, wie sie in einer heute versandten Medienmitteilung schreibt. «Persönlich bin ich der Überzeugung, mit meiner Aussage kein Geheimnis preisgegeben zu haben.»

In ihrer Beschwerde machte sie geltend, dass ihr Spruch in keinem Zusammenhang mit dem Expertenbericht gestanden habe. Die Aussage habe sich lediglich auf die persönliche und generelle Situation von Mörgeli bezogen. Dass das Berner Obergericht einen Zusammenhang hergestellt habe, sei willkürlich, kritisierte Riklin.

Bedingte Geldstrafe

Das Bundesgericht hält nun zwar fest: «Es mag zutreffen, dass auch eine andere Beweisführung denkbar gewesen wäre.» Das Berner Obergericht habe aber durchaus davon ausgehen können, dass Riklin mit ihrer Aussage auf den geheimen Bericht Bezug genommen habe.

Riklin wird somit definitiv zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 380 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Wie Riklin in ihrer Mitteilung schreibt, ist sie vom Gerichtsentscheid enttäuscht. Ihrer Meinung nach war das ganze Verfahren ohnehin nicht angebracht. «Solche Kontroversen gehören auf die politische Bühne und nicht vor ein Gericht», schreibt sie. Dass es zu dieser juristischen Auseinandersetzung kam, liege an «unterschiedlichen persönlichen und politischen Auffassungen».

Obwohl er einen Sieg davontrug, wollte sich Christoph Mörgeli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht zum Urteil äussern. (SDA)

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