Amtsgeheimnis verletzt?
GLP-Nationalrat Martin Bäumle muss sich vor Gericht verantworten

Martin Bäumle, Zürcher Nationalrat und GLP-Präsident, muss vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine Verletzung des Amtsgeheimnisses vor. Bäumle gab als Stadtrat von Dübendorf heikle Daten an einen Journalisten weiter.
Publiziert: 15.04.2016 um 11:11 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 19:15 Uhr
Martin Bäumle
Foto: Sabine Wunderlin

Der Vorfall, für den sich Martin Bäumle (51) vor dem Bezirksgericht Uster verantworten muss, geht auf das Jahr 2011 zurück. Er überliess in seiner Funktion als Dübendorfer Stadtrat einem Redaktor des «Anzeiger von Uster» Kopien von Betreibungsregister-Auszügen.

Der Journalist recherchierte über ein umstrittenes Bauprojekt, dass ein 114 Meter hohes Hochhaus vorsah. Die Auszüge zeigten, dass die Baufirma, die den privaten Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in Millionenhöhe offen hatte (BLICK berichtete).

Prompt wurde die schlechte Bonität der Grundeigentümerin publik und die Dübendorfer Stimmbevölkerung lehnte ein paar Tage später den privaten Gestaltungsplan an der Urne ab. Zur Volksabstimmung war es gekommen, da unter anderem die GLP das Referendum ergriffen hatte.

Obergericht zwang Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen

Die Staatsanwalschaft war zunächst der Ansicht, dass sich Bäumle damit nicht strafbar gemacht hat: Er sei davon ausgegangen, dass Betreibungsregisterauszüge für jeden zugänglich sind – eine Fehlannahme. Die Grundeigentümerin war damit nicht einverstanden und legte Beschwerde gegen die Einstellungsentscheid vom Januar 2014 ein.

Im November 2014 entschied das Zürcher Obergericht, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu unrecht ad Acta gelegt hatte: Als Nationalrat hätte Martin Bäumle wissen müssen, dass er etwas illegales tat.

Der zuständige Staatsanwalt sieht im Vorgehen Bäumles heute eine «Verletzung des Amtsgeheimnisses», wie es in der Anklageschrift heisst, über die am Freitag auch der «Zürcher Oberländer» berichtete.

Bäumle habe gewusst, dass ihm die Informationen in seiner amtlichen Stellung zugetragen worden seien. «Die Unterlagen beinhalteten Vorgänge, die nicht öffentlich waren und dem Amtsgeheimnis unterstanden.» Zudem sei die Privatsphäre der Firma tangiert worden.

Prozess findet am 22. Juni statt

Laut Staatsanwalt hat der Politiker um «den geheimen, der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglichen Charakter dieser Information» gewusst. Trotzdem habe er die Unterlagen wissentlich und willentlich einem Aussenstehenden überlassen.

Da es sich dabei um einen Journalisten handelte, habe Bäumle damit gerechnet respektive darauf gebaut, dass die Unterlagen medial aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Wie Bäumle bestraft werden soll, ist offen. Der Staatsanwalt wird seine Anträge erst an der Hauptverhandlung vom 22. Juni stellen.

(SDA/ads)

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