Am Rasa-Murks sind die Bürgerlichen schuld
Sommaruga fand keine Mehrheit im Bundesrat

Beim Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative setzte sich die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat mit Minimallösungen durch. Justizministerin Sommaruga wollte mutiger sein.
Publiziert: 24.12.2016 um 22:50 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:39 Uhr
Bundesrätin Simonetta Sommaruga diskutiert mit Mario Gattiker, Direktor des Staatssekretariats für Migration, während einer Medienkonferenz über den Gegenentwurf zur Rasa-Initiative, am Mittwoch, 21. Dezember 2016 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Foto: PETER KLAUNZER
Sermîn Faki

Als der Bundesrat am Mittwoch bekannt gab, was er der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse» (Rasa) entgegenstellen will, war das Erstaunen gross. Die Varianten des geplanten Gegenvorschlags zur Initiative, welche den Zuwanderungsartikel 212a wieder aus der Verfassung streichen will, sind schwammig und in ihrer Wirkung unklar. So konnte Justizministerin Simonetta Sommaruga etwa nicht beantworten, wie ein doppeltes Volks-Nein zu Rasa und Gegenvorschlag zu deuten wäre.

Sommaruga plante EU-Vorbehaltsartikel

Schuld an dieser Verwirrung sind offensichtlich die bürgerlichen Bundesräte. Denn Sommaruga wollte eine weitergehende Lösung, wie die «Basler Zeitung» schreibt. Die SP-Bundesrätin habe einen eigentlichen EU-Vorbehaltsartikel in die Verfassung schreiben wollen: «Die Steuerung der Zuwanderung von Personen im Geltungsbereich der bilateralen Verträge mit der EU und der Efta erfolgt im Rahmen dieser Verträge», sollte dieser lauten, so das Blatt.

Doch davon konnte sie offenbar nur FDP-Aussenminister Didier Burkhalter und ihren Parteikollegen SP-Innenminister Alain Berset überzeugen. Dies obwohl dem Stimmvolk dann wenigsten klar gewesen wäre, worüber es abstimmt.

Mehrheit wollte abgeschwächte Version

FDP-Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, CVP-Bundesrätin Doris Leuthard und die beiden SVP-Bundesräte Guy Parmelin und Ueli Maurer aber hätten Sommaruga gegen ihren Willen die deutlich abgeschwächten Versionen aufgezwungen.

Variante 1 sieht vor, dass der Zuwanderungsartikel in der Verfassung durch eine Bestimmung ergänzt wird, wonach bei der Steuerung der Zuwanderung «völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden sollen». Das ist sogar schwächer als die Verfassung heute vorgibt.

Zudem soll die Übergangsbestimmung von Artikel 121a gestrichen werden, die den Bundesrat beauftragt, mit der EU zu verhandeln. Variante 2, die dem Vernehmen nach von Schneider-Ammann favorisiert wird, ist nochmals schwächer und sieht nur die Strchung der Übergangsbestimmung vor.

Schneider-Ammann ist zufrieden

Jetzt, wo der Bundesrat das Protokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert hat und die Schweiz ab Januar wieder voll assoziiertes Mitglied beim Forschungsprogramm «Horizon 2020» ist, sieht der Wirtschaftsminister offenbar keine Notwendigkeit mehr, die eklantante Lücke, die zwischen Gesetz und Verfassung klafft, zu schliessen. 

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