Nach den Beschlüssen des Bundesrats vom Mittwoch beträgt eine AHV/IV-Minimalrente neu 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente 2390 Franken. Erhöht werden auch die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen etwas höhere Mindestbeiträge.
Der Bundesrat prüft alle zwei Jahre, ob die Renten erhöht werden müssen. Zuletzt hat er sie 2019 angepasst. In den vergangenen zwei Jahren sind Löhne und Preise so gestiegen, dass die Renten angepasst werden. Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Die Empfehlung basiert auf dem sogenannten Mischindex, dem Mittel aus Preis- und Lohnindex.
Kosten von 441 Millionen Franken
Die Rentenerhöhungen kosten insgesamt 441 Millionen Franken. 390 Millionen Franken entfallen auf die AHV, 51 Millionen Franken auf die IV. Die Anpassung der Ergänzungsleistungen verursacht Zusatzkosten von 1,4 Millionen Franken zulasten des Bundes und 0,8 Millionen Franken zulasten der Kantone.
Auch bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge hat der Bundesrat Änderungen beschlossen. Der Koordinationsabzug steigt von 24'885 Franken auf 25'095 Franken, die Eintrittsschwelle von 21'330 Franken auf 21'510 Franken. In die Säule 3a können maximal 6883 Franken statt wie heute 6826 Franken eingezahlt werden. Wer keine 2. Säule hat, kann bis zu 34'416 Franken einzahlen. Heute beträgt das Maximum 34'128 Franken.
(SDA)