Minutiös erfassen die Behörden jeden einzelnen neuen Corona-Fall. Mit gutem Grund: Durch eine schnelle Isolierung kann nicht nur der Patient gut betreut werden. Nein, es wird auch verhindert, dass dieser weitere Menschen ansteckt.
Umso wichtiger wäre es, dass alle mit Symptomen auch einen Arzt konsultieren. Nur: Gemäss mehrerer Studien gehen mindestens zehn Prozent der Schweizerinnen und Schweizer gar nicht zum Arzt. Und zwar aus finanziellen Gründen nicht. Eine 2017 durchgeführte Umfrage im Auftrag des Bundes ergab gar, dass fast jeder vierte Schweizer auf medizinische Leistungen verzichtet, weil er sich diese nicht leisten kann.
Ausbreitung muss verhindert werden
In der Corona-Krise kann sich das rächen. Davon sind die Jungsozialisten überzeugt. «Wer trotz Symptomen nicht zum Arzt gehen kann, steckt vielleicht andere an», sagt Juso-Präsidentin Ronja Jansen (25). Das dringlichste Problem aus Sicht der Juso ist die Franchise – jener Beitrag, den jeder trotz Krankenversicherung selbst zahlen muss. Jansen sagt, sie kenne einige Leute, die aus finanzieller Not heraus eine hohe Franchise wählten, weil sie sich die Prämien sonst nicht leisten können.
Jansen fordert darum, dass der Bundesrat die Franchisen für die Zeit der Corona-Krise ausser Kraft setzt und die Bundeskasse die Kosten trägt. «Wir können die Ausbreitung des Virus' nur eindämmen, wenn alle garantierten Zugang zur medizinischen Versorgung haben», sagt sie.
Berset muss Stellung nehmen
Ein Beispiel mag das verdeutlichen: Seit Mittwoch übernehmen im Prinzip die Krankenkassen die 180 Franken, die der Corona-Test kostet. Allerdings nur unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt. Was bedeutet, dass viele den Test doch selbst zahlen müssen. Und vielleicht trotz Symptomen darauf verzichten.
SP-Nationalrat Fabian Molina (29) wird die Forderung der Juso an den Bundesrat herantragen. Denn auch er findet, dass die «Eindämmung des Coronavirus massiv erschwert werden könnte» durch fehlenden Zugang zu medizinischer Versorgung. Molina will von Gesundheitsminister Alain Berset (47) wissen, ob dieser in Betracht ziehe, während dieser besonderen Lage die Franchisen zu übernehmen.
Jeder Erwachsene muss im Jahr einen fixen Teil seiner Arztkosten selbst zahlen. Das ist die Franchise. Wie hoch diese ist, wählt jeder selbst aus beim Abschluss seiner Krankenversicherung. Dabei gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger die Monatsprämie der Krankenkasse.
Die Mindestfranchise beträgt 300 Franken pro Jahr, die Maximalfranchise 2500 Franken. Wer eine 300-Franken-Franchise wählt, muss die ersten 300 Franken seiner Behandlungskosten selbst zahlen. Wählt man die Maximalfranchise, muss man die ersten 2500 Franken selber zahlen.
Wenn die gewählte Franchise «aufgebraucht» ist, übernimmt die Krankenkasse die Rechnung. Allerdings nur zu 90 Prozent. Die restlichen zehn Prozent muss der Versicherte ebenfalls zahlen. Das ist der Selbstbehalt. Auch der ist gegen oben begrenzt, für Erwachsene etwa bei 700 Franken pro Jahr, für Kinder ist es die Hälfte. Danach übernimmt die Kasse alle Kosten zu 100 Prozent.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das komplizierte System:
Die Franchise von Frau A. beträgt 300 Franken. Im Februar geht sie zum Arzt, wenige Wochen später erhält sie ihre erste Arztrechnung des Jahres. Diese beträgt 400 Franken. Von diesem Betrag zahlt Frau A. 310 Franken: die Franchise von 300 Franken und auf die restlichen 100 Franken den Selbstbehalt von 10 Prozent, also 10 Franken.
Im April geht Frau A. erneut zum Arzt. Diesmal beträgt die Rechnung wieder 400 Franken. Davon bezahlt Frau A. nur noch 10 Prozent Selbstbehalt, also 40 Franken. (sf)
Jeder Erwachsene muss im Jahr einen fixen Teil seiner Arztkosten selbst zahlen. Das ist die Franchise. Wie hoch diese ist, wählt jeder selbst aus beim Abschluss seiner Krankenversicherung. Dabei gilt: Je höher die gewählte Franchise, desto niedriger die Monatsprämie der Krankenkasse.
Die Mindestfranchise beträgt 300 Franken pro Jahr, die Maximalfranchise 2500 Franken. Wer eine 300-Franken-Franchise wählt, muss die ersten 300 Franken seiner Behandlungskosten selbst zahlen. Wählt man die Maximalfranchise, muss man die ersten 2500 Franken selber zahlen.
Wenn die gewählte Franchise «aufgebraucht» ist, übernimmt die Krankenkasse die Rechnung. Allerdings nur zu 90 Prozent. Die restlichen zehn Prozent muss der Versicherte ebenfalls zahlen. Das ist der Selbstbehalt. Auch der ist gegen oben begrenzt, für Erwachsene etwa bei 700 Franken pro Jahr, für Kinder ist es die Hälfte. Danach übernimmt die Kasse alle Kosten zu 100 Prozent.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das komplizierte System:
Die Franchise von Frau A. beträgt 300 Franken. Im Februar geht sie zum Arzt, wenige Wochen später erhält sie ihre erste Arztrechnung des Jahres. Diese beträgt 400 Franken. Von diesem Betrag zahlt Frau A. 310 Franken: die Franchise von 300 Franken und auf die restlichen 100 Franken den Selbstbehalt von 10 Prozent, also 10 Franken.
Im April geht Frau A. erneut zum Arzt. Diesmal beträgt die Rechnung wieder 400 Franken. Davon bezahlt Frau A. nur noch 10 Prozent Selbstbehalt, also 40 Franken. (sf)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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