Als erstes Land
Schweiz hebt Iran-Sanktionen auf

Nach dem Abkommen des Westens mit dem Iran zur Klärung des Atomstreits hat der Bundesrat am Mittwoch diejenigen Sanktionen gegenüber dem Iran aufgehoben, die bereits seit Januar 2014 suspendiert waren.
Publiziert: 13.08.2015 um 08:40 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:26 Uhr

Die Verordnungsänderung tritt am Donnerstag in Kraft, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilte.

Mit dem Schritt drücke der Bundesrat seine Unterstützung im Hinblick auf die Umsetzung des Nuklearabkommens aus, schrieb das SECO. Gleichzeitig signalisiere er sein Interesse an einer Vertiefung der bilateralen Beziehungen mit dem Iran.

Der Bundesrat begrüsse das am 14. Juli 2015 abgeschlossene Abkommen zwischen China, Russland, den USA, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien mit dem Iran zur Klärung des Nuklearstreits, das neue politische und wirtschaftliche Perspektiven auch im bilateralen Verhältnis zu Iran eröffne.

Der Bundesrat entschied, das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern aufzuheben. Ebenso wurde die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen abgeschafft.

Im Finanzbereich wurden die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht. Diese genannten Massnahmen waren bereits seit dem 30. Januar 2014 suspendiert. Zusätzlich wird eine neue Ausnahmebestimmung eingeführt, durch welche Aktivitäten zur Umsetzung der UNO-Sicherheitsratsresolution bewilligt werden können. Zu diesem Zweck wird die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst.

Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber dem Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleiben momentan weiter in Kraft. Sollte die Umsetzung des Atomabkommens scheitern, behält sich der Bundesrat vor, die aufgehobenen Massnahmen erneut einzuführen. (SDA)

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