Eine Gruppe von 23 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden aus Griechenland ist am Samstag am Flughafen Zürich angekommen, wie das Staatssekretariat für Migration am Abend mitteilte. Das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge begrüsste die Aufnahme der Flüchtlingskinder und rief zu weiterem Engagement auf.
Die 18 Knaben und fünf Mädchen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren haben Angehörige in der Schweiz. Die meisten von ihnen sind laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) afghanische Staatsangehörige, zwei stammen aus der Demokratischen Republik Kongo.
Das SEM hat den Transfer dieser Kinder und Jugendlichen und die Zusammenführung mit ihren Familienangehörigen in der Schweiz gemeinsam mit der Schweizer Botschaft in Athen und den griechischen Behörden organisiert.
UNHCR ruft zu stärkerem Engagement auf
Das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) begrüsste die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen, für die nun eine bessere Zukunft beginne. Es unterstützt die Behörden in der Schweiz und in Griechenland bei den Bemühungen, die Familienzusammenführung weiterer Kinder mit Angehörigen in der Schweiz zu ermöglichen, wie die Uno-Organisation am Samstag mitteilte.
Zugleich rief das UNHCR die Schweiz dazu auf, ihr Engagement zu verstärken und auch Kinder und Jugendliche ohne Familienangehörige in der Schweiz aufzunehmen, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Umsiedlungsprogramm («relocation»). In ein solches Programm könnten auch andere besonders verletzliche Asylsuchende einbezogen werden.
In Griechenland halten sich laut UNHCR mehr als 5000 unbegleitete Minderjährige auf, die dauerhafte Lösungen benötigen. Viele von ihnen sind in überfüllten Lagern auf den Ägäischen Inseln untergebracht. Im Rahmen einer Initiative der Europäischen Union, an der sich zehn Mitgliedsstaaten beteiligen, sollen insgesamt 1600 unbegleitete Minderjährige umgesiedelt werden. Die ersten Umsiedlungen erfolgten im April.
Erst mal in Quarantäne
Nach ihrer Ankunft in der Schweiz bleiben die 23 Kinder und Jugendlichen wegen des Coronavirus rund 14 Tage in Quarantäne. Anschliessend werden sie laut SEM in die Bundesasylzentren gebracht, die am nächsten beim Wohnort ihrer Familienangehörigen liegen. Nach der Durchführung des Asylverfahrens werden sie den Kantonen übergeben, die für ihre Betreuung und Unterbringung zuständig sind.
110 humanitäre Organisationen, Vereine, Gruppierungen und NGOs hatten vor einigen Wochen in einem Osterappell von Bundesrat und Parlament gefordert, die Flüchtlingscamps in Griechenland zu evakuieren.
In einem Communiqué betonten die NGOs am Samstag, die Aufnahme der 23 Minderjährigen sei kein humanitärer Akt, sondern vielmehr für die Schweiz gemäss Dublin-Verordnung verpflichtend; diese sehe Familienzusammenführungen vor.
Aufnahme gemäss Dublin-Abkommen
Die Schweiz hatte sich im Januar gegenüber den griechischen Behörden bereit erklärt, unbegleitete minderjährige Asylsuchenden mit einem familiären Bezug zur Schweiz im Rahmen der Dublin-Verordnung aufzunehmen. Das SEM hat seither Gesuche für die Aufnahme von 23 unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, die in Flüchtlingslagern festsitzen, erhalten und bewilligt.
Gemäss dem Dublin-Abkommen ist bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden der Mitgliedsstaat zuständig, in dem sich ein Familienangehöriger des unbegleiteten Minderjährigen rechtmässig aufhält. (SDA)