Im Kaderlohnreporting informiert der Bundesrat jährlich über die Entlöhnung und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Er hat an seiner Sitzung heute den Bericht über das Geschäftsjahr 2016 gutgeheissen.
Das Kaderlohnreporting enthält Angaben über die Bruttolöhne und Honorare, die Bonifikationen, die Nebenleistungen, die Lohnsysteme sowie über die Anteile der Landessprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen. Zum Vergleich sind auch die Werte des Vorjahres aufgeführt.
Lohnreduktion für Jürg Schmid
Daraus geht hervor, dass der abtretende Direktor von Schweiz Tourismus, Jürg Schmid, eine happige Lohnreduktion hinnehmen musste. Verdiente er 2015 mit allen Nebenleistungen und Bonifikationen insgesamt 424'969 Franken, waren es 2016 gemäss Bericht nur noch 388’345 Franken. Immerhin: Schmid durfte im Jahr 2016 eine Auszeit nehmen, Wegen der Gewährung eines Sabbaticals im Jahr 2016, die immerhin zu 75 Prozent finanziert war. Darum liegt der fixe Anteil seines Einkommens auch tiefer als im Jahr 2015. Und: Während des Sabbaticals sei die Leistungskomponente vollständig entfallen.
Auch Ruag-Chef Urs Breitmeier verdiente nicht mehr so viel wie im Vorjahr: Damals war er über die magische Grenze von einer Million gekommen. Jetzt waren es 2016 «nur» 912‘468 Franken, die er inklusive aller Nebenleistungen entgegennehmen durfte.
Nur geringfügig weniger verdiente Post-Chefin Susanne Ruoff im Jahr 2016: Ihre Leistungen wurden mit 974‘178 Franken entschädigt. Im Vorjahr waren es noch 984‘521 Franken gewesen.
Mehr Lohn für Andreas Meyer
Dafür ging es bei SBB-CEO Andreas Meyer mit der Entschädigung wieder nach oben: Er erhielt im Jahr 2016 mit allen Nebenleistungen insgesamt 1‘051‘571 Franken. Im Vorjahr waren es nach einer Senkung aufgrund nicht erreichter Ziele 1‘046‘186 Franken gewesen.
Erst ab dem Berichtsjahr 2019 werden die Auswirkungen der Bundesratsbeschlüsse zu den Kaderlöhnen im Kaderlohnreporting sichtbar sein. Im November 2016 hat der Bundesrat beschlossen, die Vergütungen des obersten Kaders bundesnaher Unternehmen und Anstalten mit einer Obergrenze für die Honorare und Regelungen für den variablen Lohnanteil und die Nebenleistungen stärker zu steuern. (hlm)