Der Kanton Zürich leistet im Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel (40) und weitere Personen Rechtshilfe. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird Zeugen einvernehmen sowie Schriftstücke sicherstellen und anschliessend prüfen, ob die Beweismittel an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden können.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens hatten die Deutschen am 27. Dezember 2018 und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt.
Verstoss gegen Schweizer Recht
Die Staatsanwaltschaft hat die Rechtshilfeersuchen einer vertieften rechtlichen Beurteilung unterzogen und ist zum Schluss gekommen, dass der in den Rechtshilfeersuchen geschilderte Sachverhalt die Tatbestände der Urkundenfälschung und Begünstigung nach Schweizer Recht erfüllt. Damit hat die Staatsanwaltshaft III des Kantons Zürich die doppelte Strafbarkeit und die Rechtshilfefähigkeit der Ersuchen bejaht.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen Weidel und weitere Parteimitglieder wegen des Verdachts eines Verstosses gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass eine Schweizer Pharmafirma 2017 rund 130'000 Euro in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband überwiesen hatte.
Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht zudem dem Verdacht nach, dass die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt hat. (sda)