Änderung des Luftfahrtgesetzes
Alkoholkontrollen beim Flugpersonal bald unangekündigt möglich

Das Parlament will mit unangekündigten Alkoholkontrollen beim Flugzeugpersonal die Sicherheit der Passagiere erhöhen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat dieser Änderung zugestimmt.
Publiziert: 13.09.2021 um 20:54 Uhr
Das Parlament will mit unangekündigten Alkoholkontrollen beim Flugzeugpersonal die Sicherheit der Passagiere erhöhen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat dieser Änderung zugestimmt. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Der Ständerat sagte mit 41 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung Ja zur Änderung des Luftfahrtgesetzes. Dank dieser soll das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beim Besatzungspersonal künftig jederzeit Alkoholkontrollen durchführen können. Heute sind solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich. Der Ständerat stimmte dieser Anpassung am Montag oppositionslos zu. Der Nationalrat hatte bereits in der Sommersession Ja gesagt.

Zudem sollen nach Ansicht des Bundesrats Ärztinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans Bazl weiterleiten können. Dies soll helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen. Sie sollen ein Melderecht bekommen.

Das sei in der vorberatenden Kommission umstritten gewesen, sagte deren Sprecher Hansjörg Knecht (SVP/AG). Denn Ärztinnen und Ärzte könnten sich schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen, sagte Knecht im Namen der Kommissionsmehrheit.

Eine Minderheit gelang es aber, das Ruder herumzureissen. Es gebe zwar regelmässige, aber eben nicht permanente Kontrollen, sagte Minderheitssprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL). Der Gesundheitszustand könne sich zwischen Kontrollen ändern, deswegen müsse die Möglichkeit bestehen, dass die Ärzte eine Meldung erstatten können - ohne sich zunächst vom Berufsgeheimnis entbinden lassen zu müssen.

Sie könne kaum verstehen, dass es, anders als etwa bei Carchauffeuren, bei Piloten noch kein Melderecht gebe, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Diese Regelung, die der Bundesrat nun einführen will, gehe zurück auf den vom Piloten herbeigeführten Absturz einer Maschine von Germanwings 2015 in Frankreich. Dort sei genau das der Fall gewesen, dass sich der psychischen Zustands des Piloten zwischen den Kontrollen verändert habe.

Laut den Ermittlungen steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben.

Der Ständerat stimmte schliesslich mit 31 zu 11 Stimmen für das Melderecht. Weil der Nationalrat es in der Sommersession aus der Vorlage gestrichen hat, muss er nun noch einmal darüber befinden.

Im revidierten Luftfahrtgesetz umgesetzt wird auch eine vom Parlament überwiesene Motion aus dem Jahr 2019. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen.

Der Nationalrat präzisierte nun, dass der Grundsatz «English only» nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können. Der Ständerat zeigte sich damit am Montag oppositionslos einverstanden.

(SDA)

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