Medien
Tiefere Empfangsgebühren führen zu Sparpaket bei SRG

Die SRG hat am Mittwoch ein Sparpaket angekündigt. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats, die Gebührengelder für die SRG bei 1,2 Milliarden Franken zu plafonieren. Die Gebühr für die Haushalte beträgt ab 2019 noch 365 Franken.
Publiziert: 18.10.2017 um 18:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:25 Uhr
Die Radio- und Fernsehgebühr sinkt von 451 auf 365 Franken im Jahr - einen Franken pro Tag. Das hat der Bundesrat beschlossen. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Einen Franken pro Tag sollen die Haushalte ab übernächstem Jahr für den Empfang von Radio und Fernsehen bezahlen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Zahlen sollen grundsätzlich alle Haushalte - unabhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfügen.

Heute beträgt die Empfangsgebühr 451 Franken im Jahr. Bezahlen müssen sie allerdings nur Haushalte mit Empfangsgeräten. «Wir haben mit dem neuen System eine spürbare Entlastung der meisten Haushalte», erklärte Medienministerin Doris Leuthard vor den Bundeshausmedien zum Entscheid.

Bis 2022 rechnet der Bundesrat mit jährlichen Gebühreneinnahmen von rund 1,37 Milliarden Franken. Grundlage des Systemwechsels ist das geänderte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), welches das Volk im Juni 2015 mit historisch knappem Mehr guthiess.

Neues kommt auch für die SRG: Sie erhält ab 2019 einen bei 1,2 Milliarden Franken plafonierten Anteil der Abgaben. Das ist weniger als heute. «Wir halten das für vertretbar», sagte Leuthard zu der Begrenzung. Damit lasse sich weiterhin ein qualitativ hochstehender Service public in allen Landessprachen erbringen.

Die SRG kündigte noch am selben Tag ein Sparpaket an und sprach von einer Reduktion um rund 50 Millionen Franken. Mit dem Sparpaket will sie die Priorität auf die bestmögliche Wahrung des heutigen Programmangebots legen.

Das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) befürchtet erneut massive Auswirkungen auf das Personal und das Programmangebot der SRG. Die letzte Sparrunde 2016 habe rund 250 Vollzeitstellen gekostet und zu zahlreichen Entlassungen geführt. Das verbleibende Personal bewege sich bereits nahe an der Grenze zur Überlastung.

Mehr Geld aus dem Gebührentopf erhalten ab 2019 die konzessionierten privaten Stationen - nämlich statt wie heute 67,5 Millionen Franken im Jahr neu 81 Millionen Franken. Das entspricht laut UVEK 6 Prozent der gesamten Einnahmen aus den Empfangsgebühren. 2 Millionen Franken im Jahr sind zudem für die Nachrichtenagentur sda vorgesehen.

Bringt die Empfangsgebühr mehr Geld ein als benötigt wird, landet der Restbetrag auf einem Konto des Bundes. Der Bundesrat will mit den Überschüssen entweder ertragsschwächere Jahre kompensieren oder aber den Gebührentarif senken.

Auch wenn grundsätzlich alle Haushalte bezahlen sollen, sieht das neue Empfangsgebührensystem Ausnahmen vor: Bezüger von Ergänzungsleistungen und Taubblinde sind von der Abgabe befreit. Und Haushalte ohne betriebsbereiten Radio- oder TV-Apparat und ohne digitales Empfangsgerät können auf Gesuch hin während fünf Übergangsjahren von der Abgabe befreit werden.

Wer in einem sogenannten Kollektivhaushalt lebt, also zum Beispiel in einem Studentenwohnheim oder einem Altersheim, muss künftig keine individuelle Empfangsgebühr mehr bezahlen. Dem Kollektivhaushalt werden dagegen 730 Franken im Jahr in Rechnung gestellt.

Unternehmen müssen nach den neuen Regeln solange keine Empfangsgebühr bezahlen, als sie unter 500'000 Franken Umsatz erwirtschaften. Das ist gemäss den Angaben des UVEK bei drei Viertel aller Schweizer Unternehmen der Fall.

Ist der Umsatz höher, bestimmt dieser die Höhe der Gebühr. Diese bewegt sich je nach Umsatzgrösse zwischen 365 und 35'590 Franken. Der Gewerbeverband fordert jedoch, dass alle Unternehmen von der «willkürlichen Mediensteuer» befreit werden.

Am Mittwoch hat die Landesregierung zudem die Abstimmung über die Initiative, die die Abschaffung der Abgabe verlangt, auf den 4. März 2018 angesetzt. Die No-Billag-Initiative sieht im Gebührenentscheid des Bundesrats einen taktischen Entscheid.

An der Ausgangslage habe sich mit dem Entscheid nichts geändert, sagte der Medienverantwortliche Andreas Kleeb auf Anfrage der sda. Es handle sich weiterhin um eine Zwangsgebühr, und es werde auch nicht weniger eingenommen. Vielmehr werde die Gebühr auf mehr Schultern verteilt.

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