Erleichterte Einbürgerung
Jedes siebte Gesuch scheitert

Wer eine erleichterte Einbürgerung beantragt, erhält das Schweizer Bürgerrecht nicht in jedem Fall. Rund jedes siebte Gesuch scheitert, wie die Zahlen des Bundes zeigen.
Publiziert: 29.01.2017 um 13:11 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:51 Uhr
Wer eine erleichterte Einbürgerung beantragt, erhält das Schweizer Bürgerrecht nicht in jedem Fall.
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Im vergangenen Jahr hat der Bund 10'688 Personen erleichtert eingebürgert, inklusive im Ausland wohnhaften Personen. Abgelehnt hat er nur 27 Gesuche, doch wurden 1703 Dossiers abgeschrieben, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Damit lag die Quote der gescheiterten Gesuche bei rund 14 Prozent.

Bei formellen oder materiellen Einbürgerungshindernissen wie mangelnder Integration gewährt das SEM dem Bewerber oder der Bewerberin das rechtliche Gehör und empfiehlt den Rückzug des Gesuches.

Ist der Bewerber mit dem Rückzug einverstanden oder verzichtet auf eine Stellungnahme, wird das Gesuch abgeschrieben. Die Zahlen variierten in den vergangenen Jahren kaum: In den Jahren 2014 und 2015 führten jeweils rund 13 Prozent der Gesuche nicht zum Ziel.

Automatismus abgeschafft

Bis zum Beginn der 1990er Jahre waren jährlich jeweils nur einige Hundert Personen erleichtert eingebürgert worden, weil die Ehepartnerinnen von Schweizer Männern den roten Pass automatisch erhielten. Als diese Regelung 1992 abgeschafft wurde, stieg die Zahl auf 4500.

Seit dem Jahr 2000 erhalten jährlich um die 10'000 Personen die Schweizer Staatsbürgerschaft über das erleichterte Verfahren des Bundes. Im Jahr 2002 waren es 11'400, im Jahr 2005 nur 7893 Personen.

Genferseeregion an der Spitze

Werden die ordentlichen und die erleichterten Verfahren betrachtet, verzeichnete im vergangenen Jahr der bevölkerungsreiche Kanton Zürich die meisten Einbürgerungen (8046 Personen), vor Waadt (7443) und Genf (6356). Relativ zur Bevölkerungszahl liegt die Genferseeregion an der Spitze.

Auch bei den erleichterten Einbürgerungen steht Zürich mit 2031 Personen an erster Stelle, gefolgt von der Waadt mit 1129 und Bern mit 1099 Personen.

Kanton Uri mit tiefster Zahl

Am anderen Ende der Skala liegt der Kanton Uri. Er hat im vergangenen Jahr lediglich 34 Personen eingebürgert. Uri ist ausserdem der einzige Kanton, in dem mehr Personen das erleichterte Verfahren in Bundeskompetenz durchliefen (29) als das ordentliche Einbürgerungsverfahren (5).

An zweiter Stelle folgt der Kanton Appenzell Innerrhoden mit 38 Einbürgerungen, davon 13 im erleichterten Verfahren, und an dritter der Kanton Glarus mit 41 Einbürgerungen, davon 19 im erleichterten Verfahren.

Enkel von Einwanderern

Am 12. Februar entscheidet das Stimmvolk, ob sich künftig neben Ehepartnerinnen und -partnern auch junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation über ein erleichtertes Verfahren in der Kompetenz des Bundes einbürgern lassen können.

Insgesamt würden rund 25'000 Personen die Kriterien dafür erfüllen. In den nächsten zehn Jahren kämen durchschnittlich pro Jahr 2300 junge Ausländerinnen und Ausländer neu für eine erleichterte Einbürgerung in Frage. (bau/SDA)

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