Die grosse Kammer will Verfassung und Gesetz entsprechend anpassen. Sie stimmte am Montag mit jeweils 122 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen für eine entsprechende Vorlage seiner Staatspolitische Kommission (SPK). Die Kommission hatte diese aufgrund von mehreren gleich lautenden parlamentarischen Initiativen der Fraktionen von SP, Grünen, BDP und Grünliberalen sowie von Doris Fiala (FDP/ZH) ausgearbeitet.
Heute können sich nur die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern erleichtert einbürgern lassen. Ausländerinnen und Ausländer in eingetragener Partnerschaft hingegen müssen die aufwendigere ordentliche Einbürgerung durchlaufen, die an strengere Bedingungen geknüpft ist.
Zwar gilt für sie schon heute die verkürzte Dauer von fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und drei Jahren eingetragener Partnerschaft, gleich wie bei Ehepaaren. Mit der vorgeschlagenen Revision würde aber das ordentliche Einbürgerungsverfahren entfallen, in dem auch die Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen getestet wird und bei dem Kanton und Gemeinde mehr mitreden können.
Es gehe darum, Rechtsgleichheit herzustellen und eingetragene Partnerschaften gegenüber Ehen im Bereich der Einbürgerung nicht weiter zu diskriminieren, sagte Kommissionssprecherin Marianne Streiff-Feller (CVP/BE).
Auch der Bundesrat unterstützte die Vorlage. «Sie nehmen bei einer Zustimmung niemandem etwas weg», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Sie geben hingegen den eingetragenen Partnerinnen und Partner dieselben Rechte wie den Ehepaaren.»
Fast alle Fraktionen sprachen sich für eine Anpassung aus. Nur die SVP stellte sich gegen die Vorlage. Eine Kommissionsminderheit um Céline Amaudruz (SVP/GE) hatte dem Rat deshalb beantragt, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Dieser Antrag wurde mit 117 zu 61 Stimmen abgelehnt.
Die Fristen für eine Einbürgerung seien bei eingetragenen Partnerschaften bereits gleich kurz wie bei der Ehe - es könne daher bereits von einer erleichterten Einbürgerung gesprochen werden, argumentierte Amaudruz. Wenn es dem Parlament aber darum gehe, die Rolle der Familie neu zu definieren, sei dies der falsche Ort dazu.
Darum gehe es nicht, konterten die Sprecher der Grünen und der Grünliberalen. Es gehe auch nicht, wie von der SVP behauptet, um eine Salamitaktik zur Einführung der umstrittenen «Ehe für alle».
In der Vernehmlassung hatte die SVP noch argumentiert, die erleichterte Einbürgerung generell abschaffen zu wollen. Sie sehe keinen Grund, warum «nicht auch Ehepartner oder eingetragene Partner von Schweizern zuerst 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten».
Mit der angestrebten Verfassungsänderung soll der Bund die Kompetenz erhalten, auch die Einbürgerung aufgrund einer eingetragenen Partnerschaft zu regeln. Aktuell sind in der Verfassung neben Heirat nur Abstammung und Adoption erwähnt.
Eine Kommissionsminderheit beantragte, die geplante Verfassungsänderung um den Begriff «Zivilstandsbeziehungen» zu erweitern. Diese Formulierung erlaube es, bereits jetzt absehbare gesellschaftliche Entwicklungen zu integrieren, ohne die Verfassung erneut ändern zu müssen, argumentierte Angelo Barrile (SP/ZH) im Namen der Minderheit. Die Gegner warnten davor, die Vorlage zu überladen. Der Nationalrat lehnte den Antrag schliesslich mit 124 zu 66 Stimmen ab.
Parallel zur Verfassung soll das Bürgerrechtsgesetz revidiert werden, so dass die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung fortan auch für ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer Staatsbürger gelten.
Von der angestrebten Verfassungs- und Gesetzesänderung sind voraussichtlich nur wenige Personen betroffen, wie die SPK im erläuternden Bericht festhält. In den Jahren 2010 bis 2013 seien in der Schweiz 266 Personen ordentlich eingebürgert worden, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden 38'388 Personen erleichtert eingebürgert.
Auch der Ständerat muss noch über das Geschäft beraten. Seine Kommission hat denselben Antrag gestellt wie seine Schwesterkommission im Nationalrat. Nimmt das Parlament die Vorlage an, wird wegen der Verfassungsänderung eine Volksabstimmung nötig.