Nach geltendem Recht können ausländische Eheleute ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, sobald sie seit mindestens drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind und insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Dies gilt bisher nicht für eingetragene Partnerinnen und Partner ausländischer Herkunft, welche den viel aufwendigeren Weg der ordentlichen Einbürgerung gehen müssen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat deshalb eine Verfassungs- und Gesetzesrevision ausgearbeitet. Diese will im Bereich des Bürgerrechts eine vollständige Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Partnerschaften herstellen. Der Entwurf war bis Montag in der Vernehmlassung.
Geschlossen hinter der Vorlage stehen SP, Grüne, Grünliberale und die BDP, welche vier von fünf gleich lautenden parlamentarischen Initiativen mitinitiiert haben, die dem Vorschlag der Kommission zugrunde liegen.
Die CVP sieht ihrerseits «keinen Grund», eingetragene Partnerschaften anders zu behandeln als Ehepaare. Die FDP erachtet die Anpassung «im Sinne der Gleichberechtigung» als richtig.
Gleichzeitig fordert sie, dass die Problematik der Scheinpartnerschaften angegangen werde - genauso wie jene der Scheinehen. Die erleichterte Einbürgerung für eingetragene Partnerinnen und Partner dürfe nicht zu einer Umgehung der ordentlichen Einbürgerung führen, mahnt die Partei.
Einzig die SVP lehnt die Vorlage klar ab, da die Partei die erleichterte Einbürgerung generell abschaffen möchte, wie sie in ihrer Stellungnahme festhält. Die Partei sieht keinen Grund, warum «nicht auch Ehepartner oder eingetragene Partner von Schweizern zuerst 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten».
Pink Cross, der Schweizer Dachverband der Schwulen, begrüsst die vorgesehene Behebung der Diskriminierung im Bereich der Einbürgerung. Er erachtet jedoch eine Verfassungsänderung für unnötig, wie er schreibt.
Die Aufzählung der Fälle Abstammung, Heirat und Adoption, in denen die aktuelle Verfassung dem Bund die Regelung der Einbürgerung aufträgt, sei nicht als abschliessend anzusehen. Die angestrebte Gleichstellung könne deshalb ohne Verfassungsänderung allein auf Gesetzesebene umgesetzt werden. So lasse sich auch der aufwändige Weg über ein obligatorisches Referendum vermeiden.
Von der angestrebten Verfassungs- und Gesetzesänderung werden voraussichtlich nur wenige Personen betroffen sein, wie die SPK im erläuternden Bericht festhält. In den Jahren 2010 bis 2013 seien in der Schweiz 266 Personen ordentlich eingebürgert worden, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben.
Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden 38'388 Personen erleichtert eingebürgert.