Beschwerden gutgeheissen
Moutier-Abstimmung über Kantonswechsel ungültig

Etappensieg für die Proberner im Streit um den Kantonswechsel von Moutier: Nach Angaben aus dem projurassischen Lager hat die Regierungsstatthalterin die Beschwerden gegen die Abstimmung vom 18. Juni 2017 gutgeheissen. Der Urnengang ist demnach ungültig.
Publiziert: 05.11.2018 um 09:03 Uhr
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Aktualisiert: 29.03.2021 um 15:28 Uhr
Moutier-Abstimmung über Kantonswechsel ungültig.
Foto: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Bleibt Moutier doch im Kanton Bern? Die Beschwerden gegen die Abstimmung wurden gutgeheissen. Der Urnengang ist ungültig. Das sagte Pierre-André Comte, Generalsekretär des «Mouvement autonomiste jurassien» (MAJ), am Montagmorgen gegenüber Medienschaffenden in Moutier. Statthalterin Stéphanie Niederhauser wird den Entscheid offiziell um 09.30 Uhr verkünden.

Comte bezeichnet den Moutier-Entscheid der bernjurassischen Regierungsstatthalterin in einer ersten Reaktion als «politischen Entscheid». Die Statthalterin habe auf Anweisung der bernischen Regierung entschieden.

Comte sagte weiter, die Autonomisten würden nicht akzeptieren, dass ihnen der Sieg vom 18. Juni 2017 gestohlen werde. Der Abstimmungskampf sei korrekt gewesen und habe unter der Aufsicht des Bundes gestanden.

Für den Sprecher der Organisation «Moutier ville jurassienne», Valentin Zuber, ist die Jurafrage nach dem Entscheid der Statthalterin wieder offen. «Wir werden den Kampf gegen die Regierung und ihre Vertreter wieder aufnehmen», sagte Zuber, der gleichzeitig zur Ruhe aufrief.

Mehrheit sprach sich 2017 für Wechsel zum Jura aus

Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Den Ausschlag gab eine knappe Mehrheit von 137 Stimmen.

Sieben Abstimmungsbeschwerden musste die Statthalterin beurteilen. Vier davon wurden schon vor dem Abstimmungssonntag eingereicht. Eine dreht sich um Polit-Propaganda an der Tagesschule, zwei weitere um Äusserungen des projurassischen Stadtpräsidenten Marcel Winistoerfer, eine Beschwerde befasst sich mit dem Stimmregister.

Drei weitere Beschwerden gingen nach dem Urnengang ein. Geltend gemacht wurden dabei eine unvollständige Kontrolle der Stimmrechtsausweise, die mehrfache Stimmabgabe durch eine einzelne Person sowie Unregelmässigkeiten bei der schriftlichen Stimmabgabe. (SDA)

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