Am 4. März könnte die Gebühr verboten werden
Kann man sich die Billag-Rechnung jetzt schon sparen?

Die No-Billag-Initiative hat durchaus Chancen auf Erfolg. Doch das Gebührenverbot gilt erst ab dem Jahr 2019, auch wenn es schon am 4. März ein Ja gibt.
Publiziert: 15.01.2018 um 14:03 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:25 Uhr
Die Rechtslage ist klar: Die Billag-Gebühr für 2018 muss bezahlt werden, selbst wenn am 4. März die No-Billag-Initiative durchkommt.
Foto: Keystone

Die No-Billag-Initiative sorgt für einen gehässigen Abstimmungskampf. Erst recht, weil erste Umfragen der Initiative durchaus Erfolgschancen einräumen. Angesichts eines möglichen Ja am 4. März sorgt die Billag-Rechnung für 2018 bei vielen Gebührenzahlern für Unmut, wie «20 Minuten» berichtet. Sie befürchten, die Gebühr zahlen zu müssen, ohne dass die bisherige Dienstleistung der SRG gesichert ist.

Dass einige Kunden die neue Gebührenrechnung am liebsten gleich in den Papierkorb wandern lassen würden, damit wird auch die Billag AG selbst konfrontiert. «Sie fragten, ob sie die Gebühr angesichts einer möglichen Annahme der Initiative überhaupt noch bezahlen müssten», bestätigt Sprecher Dominik Müller.

Keine Rückzahlungspflicht für 2018

Doch die Rechtslage ist klar: Kommt die Initiative durch, gilt das Gebührenverbot erst ab Anfang 2019. Bis dahin müsste die SRG also ihre Dienstleistung sicher erbringen und die Konsumenten die Billag-Gebühr bezahlen.

Demnach stellt sich gemäss Bundesamt für Kommunikation auch die Frage einer Rückzahlungspflicht nicht, wie Sprecherin Silvia Canova erklärt. Die Billag stelle die Rechnung für die Zeit bis Ende 2018, nicht aber für das Jahr 2019.

Zudem schreibt das Bakom auf seiner Webseite: «Die Abgabe wäre so lange zu bezahlen, bis die Umsetzung geregelt ist.» (rus)

Alle Abstimmungen auf einen Blick

Die Schweiz stimmt wieder ab: Erklärungen zu allen Initiativen, aktuelle News und prominente Stimmen zum Thema finden Sie hier.

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