Altersvorsorge
Reform der Altersvorsorge nimmt Kurs auf Einigungskonferenz

Bei der Reform der Altersvorsorge gibt es noch keinen Durchbruch. Wie erwartet, ist der Ständerat am Dienstag bei seinen Positionen geblieben. An einer Einigungskonferenz führt nun wohl kein Weg mehr vorbei.
Publiziert: 07.03.2017 um 12:04 Uhr
|
Aktualisiert: 08.10.2018 um 15:04 Uhr
Der Luzerner CVP-Ständerat Konrad Graber (Mitte) erklärt, warum die AHV-Renten um 70 Franken erhöht werden müssen. Der Zuschlag ist die wichtigste Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat bei der Reform der Altersvorsorge.
Foto: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die kleine Kammer hat die Vorlage zum dritten und damit letzten Mal beraten. Den Kurs hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) an ihrer Sitzung Ende letzter Woche festgelegt. Der Rat ist ihren Anträgen in allen Punkten gefolgt.

Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge entstehen. Die Lösung des Nationalrats sieht im Wesentlichen vor, dass die Versicherten mehr in die zweite Säule einzahlen, um später gleich viel Rente zu erhalten. Wichtigste Massnahme ist die Abschaffung des Koordinationsabzugs.

Im Ständerat hingegen hält eine aus CVP, SP und BDP gebildete Mehrheit daran fest, die neuen AHV-Renten um 70 Franken aufzustocken und die Ehepaar-Renten zu erhöhen. Nur so habe die Vorlage in einer Volksabstimmung «der Hauch einer Chance», sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU).

Er verwies auch auf die aufwendigen Berechnungen der Verwaltung: Von allen geprüften Modellen habe jenes des Ständerats die beste Kosten-Nutzen-Wirkung. Auf die KMU kämen deutlich tiefere Lohnnebenkosten zu als in der Version des Nationalrats, sagte Graber.

Alex Kuprecht (SVP/SZ) hatte eine neue Variante zur Diskussion gestellt: Er beantragte, nur auf den tiefsten Renten einen Zuschlag zu bezahlen - dafür aber auf allen, nicht nur auf den neuen Renten. Er sprach von einer «zielgerichteten Lösung» zu tieferen Kosten. Graber wies darauf hin, dass davon nur etwa ein Fünftel aller Rentner profitieren würden, alle anderen hätten keinen Ausgleich. Der Ständerat lehnte den Antrag mit 25 zu 19 Stimmen ab.

Ebenso erfolglos setzte sich Karin Keller-Sutter (FDP/SG) für das Modell des Nationalrats ein. Dieses sei günstiger, Tieflohnbezüger und Teilzeitarbeitende profitierten mehr. Keller-Sutter musste sich entgegenhalten lassen, dass diese Lösung gerade tiefe Löhne auch stark belaste, weil ohne Koordinationsabzug auf dem ganzen Lohn Beiträge erhoben würden. Die Lohnnebenkosten könnten sich schlicht verdoppeln, sagte Bundesrat Alain Berset. Dieser Antrag scheiterte mit 25 zu 18 Stimmen.

Nachgegeben hat der Ständerat lediglich in zwei Punkten: Mit dem Alterssparen soll mit 25 Jahren und nicht schon mit 21 Jahren begonnen werden. Zudem werden die Versicherten ab 45 Jahren ausfinanziert, nicht erst ab 50 Jahren. Bei ihnen wird die Senkung des Umwandlungssatzes aus dem Sicherheitsfonds ausgeglichen. Dass sie darüber hinaus noch den AHV-Zuschlag erhalten sollen, stösst den Gegnern besonders sauer auf.

Es handelt sich nicht um die letzte ungeklärte Differenz. Zur finanziellen Stabilisierung der AHV will der Ständerat die Mehrwertsteuer weiterhin um 1 Prozent erhöhen und nicht bloss um 0,6 Prozent wie der Nationalrat. Den Interventionsmechanismus, der zu einer automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre führen könnte, lehnt er ab. Die Witwen- und Kinderrenten werden nicht angetastet.

Der Ständerat nahm aber ein Postulat der SGK an mit dem Auftrag, die Kinderrenten und die Situation der Bezüger vertieft zu analysieren. Zudem soll abgeklärt werden, wie viele Kinderrenten und Waisenrenten für Pflegekinder ins Ausland gezahlt werden und wohin.

Schon früher geeinigt haben sich die Räte über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent und die Flexibilisierung des Altersrücktritts. Künftig kommt der gesamte Ertrag des Demografieprozents der AHV zu, der Bundesbeitrag hingegen bleibt bei 19,55 Prozent. Die AHV-Beitragssätze von Selbständigerwerbenden bleiben unverändert.

Anfang nächster Woche kommt die Vorlage noch einmal in den Nationalrat. Derzeit deutet nichts darauf hin, dass die grosse Kammer in den zentralen Streitpunkten nachgeben könnte. Damit käme Mitte nächster Woche die Einigungskonferenz zum Einsatz. Die Räte entscheiden am Donnerstag der letzten Sessionswoche über deren Vorschläge.

Kommt eine Einigung zu Stande, folgt am Freitag die Schlussabstimmung. Danach ist die Stimmbevölkerung am Zug. Wegen der notwendigen Verfassungsänderung gibt es ohnehin eine Volksabstimmung. Weil sie das höhere Frauenrentenalter ablehnen, haben linke Kreise bereits auch das Referendum gegen die Vorlage angekündigt.

Fehler gefunden? Jetzt melden