Nach drei ordentlichen Beratungsrunden kommt nämlich die Einigungskonferenz zum Einsatz. In dem Gremium sind die Kommissionen beider Räte vertreten. Ihre Anträge können nur angenommen oder abgelehnt, nicht aber geändert werden. Finden sie in National- und Ständerat und am letzten Sessionstag in der Schlussabstimmung eine Mehrheit, gibt es eine Reform der Altersvorsorge. Sonst ist die Vorlage vom Tisch.
Angesichts der verhärteten Fronten ist dieses Szenario nicht mehr auszuschliessen. Am Dienstag hatte der Nationalrat die Reform zum zweiten Mal beraten und sich dabei nur einen winzigen Schritt auf den Ständert zubewegt. In den westentlichen Punkten blieb er unnachgiebig. Geht es nach der Ständeratskommission, ist von der kleinen Kammer ebenfalls kein Entgegenkommen zu erwarten.
Die SGK hat sich am Donnerstag ein letztes Mal vor der Einigungskonferenz über die Vorlage gebeugt und dabei offenbar kaum Spielraum entdeckt. Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen, wie Konrad Graber (CVP/LU) vor den Medien in Bern sagte.
Ständerat und Nationalrat verfolgen unterschiedliche Strategien
Der von SP und CVP dominierte Ständerat will neue AHV-Renten um 70 Franken aufstocken die Ehepaar-Renten erhöhen. Die Fraktionen sind überzeugt, dass der tiefere Umwandlungsatz und die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre beim Volk nur so eine Chance haben.
Der Nationalrat will die Rentenausfälle nicht über die AHV, sondern innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Die Renten bleiben allerdings nur darum gleich hoch, weil die Versicherten mehr in die Pensionskasse einzahlen müssen.
Um das zu erreichen, will der Nationlalrat den Koordinationsabzug abschaffen. Das bedeutet, dass auf dem ganzen Lohn Beiträge gezahlt werden müssten. In der Version des Ständerats sind dafür die Beiträge höher. An der Abstufung will die SGK festhalten.
Zur finanziellen Stabilisierung der AHV will die Ständeratskommission die Mehrwertsteuer weiterhin um 1 Prozent erhöhen und nicht bloss um 0,6 Prozent wie der Nationalrat. Den Interventionsmechanismus, der zu einer automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre führen könnte, lehnt sie ab. Die Witwen- und Kinderrenten sollen nicht angetastet werden.
Nachgeben will die SGK lediglich in zwei Punkten: Ausfinanziert werden sollen Versicherte ab 45 Jahren, nicht erst ab 50 Jahren. Zudem soll der Sparprozess mit 25 Jahren beginnen und nicht schon mit 21. Folgt der Ständerat der Kommission, verbleiben viele Differenzen mit dem Nationalrat. Dieser entscheidet in der letzten Sessionswoche, danach ist die Einigungskonferenz am Zug.