Schon das allererste AHV-Gesetz, die «Lex Schulthess» scheiterte 1931 in der Urnenabstimmung. Erst 1947 schaffte das Flaggschiff der sozialen Sicherheit in der Schweiz die Abstimmungshürde. Seither wurde die AHV insgesamt zehn Mal revidiert.
In den letzten 20 Jahren missrieten jedoch sämtliche Anläufe, die in finanzielle Schieflage geratene Altersvorsorge auf eine solide Basis zu stellen. 2004 wurde die 11. AHV-Revision mit dem einheitlichen Rentenalter 65 mit rund 68 Prozent Nein-Stimmen verworfen, ebenso die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV.
Eine Neuauflage des Projekts versandete 2010 bereits im Parlament. Der tiefere Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wurde vom Volk 2010 mit fast einer Dreiviertelmehrheit verworfen.
Erfolglose Initiativen
Nicht viel besser erging es einem Dutzend Volksbegehren, die in den letzten 90 Jahren die AHV direkt betrafen und meist einen Ausbau des Sozialwerks forderten. Erst vor Jahresfrist erlitt die Initiative «AHVplus» Schiffbruch. Sie verlangte eine Erhöhung der Renten um 10 Prozent. 2008 und 2000 fielen Vorlagen zum flexiblen AHV-Alter durch, 2006 und 2002 solche zu den Nationalbankgewinnen und zu den Goldreserven. (SDA)