Auf einen Blick
- Guy Parmelin stellt Bundesrats-Argumente zu Mietregeln vor
- Strengere Regeln für Untervermietung sollen Missbräuche verhindern
- Leichtere Kündigungen bei Eigenbedarf für Eigentümer geplant
Bundesrat Guy Parmelin (64) stellte die Argumente des Bundesrates am Dienstag in Bern den Medien vor. Die eine Vorlage bringt strengere Regeln für die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsräumen. Ziel ist, Missbräuche bei der Untermiete verhindern, etwa Vermietungen auf Internetplattformen.
Konkret muss, wer gemietete Räume untervermieten will, beim Vermieter ein schriftliches Gesuch für die Untermiete stellen. Diesem Gesuch muss der Vermieter oder die Vermieterin ebenfalls schriftlich zustimmen. Auch Änderungen bei der Untermiete müssen dem Vermieter mitgeteilt werden.
Vermieter können zudem ablehnen, wenn eine Untervermietung mehr als zwei Jahre dauern soll, können aber eine solche auch akzeptieren. Und neu steht im Gesetz, dass ein Mietvertrag wegen einer nicht zulässigen Untervermietung innerhalb von 30 Tagen gekündigt werden kann, nach einer schriftlichen Mahnung.
Vermieter könnten für Untervermietungen grosszügigere Bedingungen vereinbaren mit ihren Mietern, sagte Parmelin zur Vorlage. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren Dauer blieben möglich, und es könnten – entsprechend einer solchen Vereinbarung – auch Mietwohnungen auf Plattformen ausgeschrieben werden.
Heute Missbrauch möglich
Mit den heutigen Regelungen könne es zu Missbrauch kommen, sagte Parmelin zur verlangten Änderung. Zum Beispiel könnten Räume ohne das Wissen der Vermieter untervermietet werden. Oder Mietwohnungen würden ohne Wissen des Besitzers auf Plattformen angeboten. Oder ein Mieter vermiete Räume zu überhöhten Preisen weiter.
Die zweite Vorlage betrifft Kündigungen bei Eigenbedarf. Die Eigentümer sollen vermietete Räume, die sie selber oder ihre nahen Angehörigen benötigen, leichter kündigen und selber nutzen können. Heute kann dafür «dringender» Eigenbedarf geltend gemacht werden. Neu würde «bedeutender und aktueller» Eigenbedarf reichen.
Dringender Eigenbedarf sei vor Gericht nicht einfach zu belegen, und ihn geltend zu machen, könne zu langen Verfahren führen, sagte Parmelin. Mit der neuen Formulierung erhalte der Eigenbedarf mehr Gewicht, und es werde einfacher, ihn geltend zu machen. Damit könnten Vermieter eigene Räume rascher selbst nutzen.
Die Neuerung beim Eigenbedarf spielt laut Bundesrat in drei Fällen eine Rolle: für die Sperrfrist für Kündigungen während und nach einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter, nach dem Handwechsel einer Immobilie sowie bei Mieterstreckungen.
«Guter Wille nicht vorhanden»
Über Statistiken zu Kündigungen bei Eigenbedarf und dadurch ausgelösten Verfahren verfügt der Bund nicht. Martin Tschirren (53), Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) sagte, es gebe Fälle, in denen eine solche Kündigung zu einem bis zu vier Jahre dauernden Verfahren geführt hätte.
Wie das mit der neuen Formulierung aussehen würde, müsse die Gerichtspraxis zeigen. Auch ist es laut Tschirren nicht klar, ob mit den Neuerungen im Obligationenrecht mehr Mietwohnungen verfügbar würden, wie die Befürworter argumentieren.
Ausgearbeitet hat die beiden Vorlagen das Parlament; der Bundesrat hielt die verlangten Änderungen zunächst für nicht nötig. Nach den Ratsbeschlüssen hat er sie nun aber zu vertreten, von Gesetzes wegen. «Das tun wir», sagte Parmelin auf Journalistenfragen. «Nicht mehr und nicht weniger.»
Er verwies auf seine vergeblichen Bemühungen, am runden Tisch zur Wohnungsknappheit mit Vertretern von Hauseigentümern und Mieterverband über Vereinfachungen im Mietrecht zu sprechen. Dazu brauche es den guten Willen beider Seiten. Sei dieser nicht vorhanden, sei der Bundesrat machtlos.
Die nächste Debatte über das Mietrecht – nach der Abstimmung am 24. November – dürfte übrigens folgen. Die Rechtskommission des Nationalrats hat zwei Vorlagen verabschiedet, die für Mieter die Hürden erhöhen, sich gegen Anfangsmietzinse zu wehren. Über die Vorlagen dürfte im Frühjahr der Nationalrat entscheiden.