Abstimmung nicht vor März 2023
Bundesrat durchkreuzt Pläne der F-35-Gegner

Der Bundesrat will den F-35-Gegnern nicht entgegenkommen. Er verhindert, dass die Kampfjet-Initiative vor März zur Abstimmung kommt. So, wie das der Plan der Initianten war.
Publiziert: 24.08.2022 um 17:06 Uhr
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Aktualisiert: 25.08.2022 um 13:59 Uhr
Die Initiative gegen den F-35-Kampfjet ist zustandegekommen. Doch der Plan der Initianten geht nicht auf.
Foto: ENNIO LEANZA

Die Stimmbevölkerung wird nicht im März 2023 über die Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stop F-35)» abstimmen können. Der Bundesrat wird die Botschaft zum Volksbegehren bis zur Wintersession verabschieden. Das reicht nicht für einen Urnengang vor dem Offertenschluss.

Erst vergangene Woche hatte ein linkes Bündnis die Initiative bei der Bundeskanzlei eingereicht. Dieses fordert, dass der Bund keine Kampfflugzeuge des Typs F-35 des Herstellers Lockheed Martin Corporation beschafft.

Die Bundeskanzlei gab am Montag bekannt, dass die Volksinitiative formell zustande gekommen sei. Normalerweise dauert dieser Vorgang mehrere Wochen. Die Bundeskanzlei wollte der von den Initiantinnen und Initianten geforderten raschen Abstimmung aber offenbar nicht im Weg stehen.

Bundesrat will auf Armeebotschaft warten

Der Bundesrat hingegen lässt sich von den Initianten nicht drängen.

Die verbindliche Offerte des US-amerikanischen Herstellers Lockheed Martin ist bis Ende März 2023 gültig. Damit die Initiative nicht obsolet wird, müsste darüber am 12. März 2023 abgestimmt werden. Dieses Ziel der Initiantinnen und Initianten werde nicht erreicht, teilte der Bundesrat mit. «Die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes kann nicht vollständig ausgearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge im Rahmen der Armeebotschaft 2022 abgeschlossen hat.»

Der geforderte Zeitplan mit einer Abstimmung im März 2023 könne auch bei Straffung der in der Bundesverwaltung üblichen Verfahren nicht eingehalten werden. «Dies, weil die Sorgfaltspflicht nicht gewahrt und somit eine seriöse Behandlung der Initiative durch Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre.»

«Hätte weitreichende Konsequenzen»

Aus staatspolitischen Gründen könne es darum nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen, schreibt der Bundesrat weiter. Er würde Hand sonst bieten zu einer funktionswidrigen Verwendung des Instrumentes der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum.

«Dies hätte weitreichende Konsequenzen für laufende und zukünftige Geschäfte des Bundesrates und widerspricht den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln.»

Die Initianten hingegen sehen kein Problem in einer raschen Behandlung ihres Begehrens. Das hänge einzig und allein am politischen Willen, sagten sie im Vorfeld. (SDA/lha)

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