Wenn die Tage länger werden und das Wetter besser, lassen die Drohnenpiloten wieder ihre unbemannten Kleinflugobjekte steigen. Im Keller bleiben nur die Preise: Ein Schweizer Onlinehändler bietet eine Drohne, einen Quadrokopter samt Kamera, für 29.95 Franken an.
Das Gesurre fremder Drohnen über dem Balkon oder Garten – die Multikopter haben mindestens vier Rotorenblätter – finden viele nervig. Für gemischte Gefühle sorgen auch Scheinwerfer und Kameras: Drohnenpiloten schiessen Fotos oder produzieren Clips aus der Vogelperspektive. Schön, aber was ist ihre Absicht? Wer ist auf den Aufnahmen zu sehen, und was geschieht damit?
Beim Hauseigentümer-Verband häufen sich die Anfragen
«Bei uns häufen sich die Anrufe von Mitgliedern, die wissen wollen, was sie als Haus- oder Wohnungseigentümer gegen fremde Drohnen unternehmen können», sagt Stefan Baer (41), Geschäftsführer der HEV Immo AG in Luzern. Der Jurist hat sich im Vorschriften-Dschungel von Luftfahrt-, Datenschutz- und Nachbarrecht schlaugemacht.
Baers Fazit: Drohnen auf privatem Grund muss niemand tolerieren. Es gibt viele rechtliche Möglichkeiten, gegen die Drohnenpiloten vorzugehen.
Zum Haus- und Landbesitz gehört auch ein Teil des Luftraums
Wer eine Drohne steigen lässt, muss – unabhängig von deren Grösse und professionellen Bewilligungen – unbedingt den Schutz der Privatsphäre anderer Menschen im Auge behalten. Grundeigentümer muss er grundsätzlich anfragen. Denn zum Haus- oder Landbesitz gehören nicht nur das Erdreich, sondern auch der Luftraum über dem Boden. «Ein Überflug in geringer Höhe kann den Grundeigentümer in der Nutzung seines Eigentums beeinträchtigen», erklärt Baer.
Drohnen-Fotografen müssen das Einverständnis jeder Person einholen, die sich auf einem Grundstück befindet: «Wenn ein Vermieter zum Beispiel mit einer Drohne schöne Fotos von seiner Liegenschaft machen möchte, muss er sämtliche Mieter um Erlaubnis fragen», so Baer. Geschieht dies nicht, sind Klagen auf Verletzung wegen Persönlichkeitsverletzung möglich. Oder eine Eigentumfreiheitsklage.
Einfangen ist erlaubt, Abschiessen verboten
«Drohnen wehrt man am einfachsten ab, wenn man den Drohnenpiloten kennt und das Gespräch mit ihm sucht», sagt Baer. Dabei kann man auch verlangen, dass allfällige Bilder im Internet nicht verbreitet respektive gelöscht werden.
Ist der Mann oder die Frau am Steuerknüppel einer Drohne uneinsichtig, ist unter Umständen Selbsthilfe angebracht. «Gestattet ist Einfangen», rät Baer. Ist das Objekt zu hoch, empfiehlt er den Gartenschlauch: «Drohnen lassen sich herabspritzen.» Keine Option ist das Abschiessen mit Waffen. «Das ist garantiert nicht erlaubt und sehr gefährlich», warnt der Experte.
Die Knie-Premieren in Rapperswil sind auch immer eine Zusammenkunft von ehemaligen Stars in der Manege. Das war auch beim Auftakt der 100. Tournee des Schweizer Nationalcircus nicht anders. So war Viktor Giacobbo (66), der vor zwölf Jahren den Zirkus als Fredi Hinz auf der Tournee begleitete, ebenso vor Ort wie Ursus Wehrli (48) und Nadja «Nadeschkin» Sieger (49), die im Jahr 2002 als die Comedy-Aushängeschilder glänzten. Die Promis waren vor allem gespannt auf die Zirkus-Weltpremiere mit den Drohnen. «Ich bin schon länger gewöhnt, mit Drohnen-Kameras als technisches Hilfsmittel zu arbeiten, in der Zirkusmanege sind sie nun Teil des Programms», freute sich «Tatort»-Kommissar Stefan Gubser (60).
Die Knie-Premieren in Rapperswil sind auch immer eine Zusammenkunft von ehemaligen Stars in der Manege. Das war auch beim Auftakt der 100. Tournee des Schweizer Nationalcircus nicht anders. So war Viktor Giacobbo (66), der vor zwölf Jahren den Zirkus als Fredi Hinz auf der Tournee begleitete, ebenso vor Ort wie Ursus Wehrli (48) und Nadja «Nadeschkin» Sieger (49), die im Jahr 2002 als die Comedy-Aushängeschilder glänzten. Die Promis waren vor allem gespannt auf die Zirkus-Weltpremiere mit den Drohnen. «Ich bin schon länger gewöhnt, mit Drohnen-Kameras als technisches Hilfsmittel zu arbeiten, in der Zirkusmanege sind sie nun Teil des Programms», freute sich «Tatort»-Kommissar Stefan Gubser (60).