Der neue Schutzstatus soll sowohl beim ordentlichen Asylverfahren als auch bei der raschen Kollektivaufnahme eingesetzt werde, teilte Caritas mit. Geflüchtete aus Kriegs- und Gewaltsituationen sollen die gleichen Rechte erhalten wie anerkannte Flüchtlinge mit Status B.
Vom Schutzstatus zur Aufenthaltsbewilligung
Ist ein Rückkehr nach zwei Jahren nicht möglich, soll der Status in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt werden. Dieses Vorgehen möchte Caritas auch auf die aus der Ukraine Geflüchteten mit Schutzstatus S anwenden, heisst es in der Mitteilung.
Zudem soll im Rahmen der Schaffung des neuen Schutzstatus die Asylsozialhilfe harmonisiert und an der Existenzsicherung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) orientiert werden. Es sei unhaltbar, dass die Asylsozialhilfe tiefer angesetzt sei als die Sozialhilfe, da diese bereits kaum zum Leben reiche.
Höhere Integrationspauschale
Caritas fordert auch, dass die einmalige Integrationspauschale des Bundes an die Kantone erhöht und bei mindestens 18'000 Franken für alle Geflüchteten fixiert wird.
In der Schweiz lebten rund 40'000 Personen als vorläufig Aufgenommene mit dem Status F. Die Hälfte lebe seit rund sieben Jahren in der Schweiz, teilte Caritas mit. Diese Menschen, die mehrheitlich aus Syrien, Afghanistan, Eritrea und Somalia stammten, erfüllten die Flüchtlingskriterien nicht. Bei einer Rückkehr in ihr Land sei ihr Leben jedoch bedroht. Sie erhalten hier - wie Personen mit Schutzstatus S - Asylsozialhilfe.
Mit der Forderung einer Harmonisierung der Schutzstatus wolle Caritas gleiche Rahmenbedingungen für alle Schutzsuchenden in der Schweiz ermöglichen. Dazu gehörten neben finanzieller Unterstützung etwa auch adäquate Wohnmöglichkeiten und die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen.
(SDA)