Aber nur wenn sie Ergänzungsleistungen bekommen
Sozialpolitiker wollen 13. IV-Rente

Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente sollen nur einen «Dreizehnten» erhalten, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Das der Plan der Sozialkommission im Ständerat – im Nationalrat sieht man die Sache anders.
Publiziert: 29.01.2025 um 16:20 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 16:30 Uhr
Wer eine IV-Rente bekommt, soll einen «Dreizehnten», sofern die Person auch Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Foto: Pius Koller

Auf einen Blick

  • Ständeratskommission fordert 13. IV-Rente für EL-Bezüger, bürgerliche Minderheit lehnt Motion ab
  • Sozial- und Gesundheitskommission im Nationalrat fordert «Dreizehten» für alle IV-Bezüger
  • 13. IV-Rente für EL-Bezüger: Mehrausgaben von 166 Millionen Franken, 112'000 Personen betroffen
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Forderungen nach einer 13. Rente auch für IV-Bezügerinnen und -Bezüger waren nach dem Ja zur 13. AHV-Rente im März 2024 laut geworden. Der Bundesrat winkte allerdings ab und verwies auf die knappen Bundesfinanzen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) verabschiedete ihre Motion mit 6 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Gemäss dem Text soll einen Zwölftel der IV-Jahresrente als Zuschlag erhalten, wer im Dezember desselben Jahres Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL) hat.

Die Mehrheit argumentiert, dass AHV-Bezüger mit EL bessergestellt seien als IV-Bezüger mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das sei stossend und müsse behoben werden. Eine bürgerliche Minderheit lehnt die Motion ab.

Über 100'000 Menschen betroffen

Ende 2023 wären nach Berechnungen der SGK-S 112'000 Personen betroffen gewesen. Eine 13. IV-Rente für sie hätte zu Mehrausgaben von mindestens 166 Millionen Franken geführt. 99 Millionen Franken davon hätte der Bund tragen müssen und 67 Millionen Franken die Kantone.

Eine knappe Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) fordert mit einer parlamentarischen Initiative bereits einen «Dreizehnten» in der Invalidenversicherung, aber für alle IV-Rentnerinnen und Rentner. Die Ständeratskommission lehnt das ab. Angesichts der angespannten Finanzlage sei keine undifferenzierte zusätzliche Unterstützung angezeigt, findet sie.

Der Ständerat behandelt die Motion der SGK-S in der Frühjahrssession.

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