Aber nicht gegen Markwalder
Anzeige in der Kasachstan-Affäre

Seine Kasachstan-Reise hat für FDP-Nationalrat Walter Müller ein juristisches Nachspiel. Die Juso haben den Ostschweizer bei der Bundesanwaltschaft wegen Vorteilsnahme angezeigt.
Publiziert: 20.05.2015 um 19:19 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:14 Uhr
Bei der Bundesanwaltschaft ist eine Anzeige gegen den St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller (Archivbild) eingegangen.
Foto: Keystone

Die Kasachstan-Affäre wird ein Fall für die Bundesanwaltschaft. Die Jungsozialisten um Präsident Fabian Molina haben eine Strafanzeige gegen den St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller eingereicht. Die Behörde bestätigt heute gegenüber der «NZZ» den Eingang der Anzeige.

Die Juso werfen Müller vor, gegen Artikel 322 sexies des Strafgesetzbuches verstossen zu haben. Das heisst: Müller soll sich, so die Sicht der jungen Linken, der Vorteilsannahme schuldig gemacht haben. Im Falle einer Verurteilung droht Müller laut Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Entscheidend wird aber sein, ob beide Kammern des eidgenössischen Parlaments die Immunität des Parlamentariers aufheben werden, wie Marty weiter erklärte. Die Bundesanwaltschaft prüfe derzeit das weitere Vorgehen. Möglich ist, dass sie das Strafverfahren eröffnet, oder aber zuwartet, bis die Immunitätsfrage geklärt ist.

Müller hatte im Mai 2014 an einer Reise der PR-Agentur Burson-Marsteller nach Kasachstan teilgenommen. Mit von der Partie an der fünftägigen Reise war auch SVP-Politiker Christian Miesch, zu jenem Zeitpunkt aber nicht Nationalrat, sowie eine Mitarbeiterin der PR-Agentur, welche die Reise im Auftrag eines kasachischen Kunden organisiert hatte. Müller hat inzwischen zugesichert, dass er die Kosten der Reise nachträglich noch selber begleichen will.

Weitere Strafanzeige in der Pipeline

Die Bundesanwaltschaft habe zudem Kenntnis von einer weiteren Strafanzeige im Kontext zum Fall Markwalder, sagte Marty weiter. Ob sich diese gegen die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder richtet und um welchen Straftatbestand es dabei geht, konnte er auf Anfrage nicht sagen. Die Bundesanwaltschaft habe Kenntnis davon, dass diese Anzeige jetzt zu ihr weitergeleitet werde, sagte er.

Markwalder steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats an die Lobbyistin Marie-Louise Baumann weitergeleitet und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Möglicherweise kann gegen sie auch wegen verbotenem Nachrichtendienst ermittelt werden. Die APK will über eine allfällige Strafanzeige in diesem Fall diskutieren. (SDA/lha)

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