Kroatische Bürgerinnen und Bürger sollen ab dem 1. Januar 2022 voll von der Personenfreizügigkeit in der Schweiz profitieren. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mit. Die EU begrüsste diesen Entscheid.
Das SEM begründete den Entscheid damit, dass «kein nennenswertes Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt» bestehe. Daher habe der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 beschlossen, die uneingeschränkte Freizügigkeit für Kroatien ab dem 1. Januar 2022 einzuführen.
Volle Zuwanderung möglich
Bis anhin galten für die Einwanderung in den Arbeitsmarkt Kontingente. In diesem Jahr bekamen 250 Kroatinnen und Kroaten eine B-Bewilligung für fünf Jahre und 2500 eine L-Bewilligung für den Kurzaufenthalt.
Damit ist ab Januar Schluss und kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jenen aus den anderen EU/EFTA-Staatsangehörigen gleichgestellt. Sollte jedoch «die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen ab 1. Januar 2023» erneut begrenzen. Diese Begrenzung wäre jedoch dann nur noch bis Ende 2026 möglich, schreibt das SEM weiter.
Knapp 30'000 leben in der Schweiz
Die Schweizer Delegation hat die EU anlässlich einer Video-Konferenz des gemischten Ausschusses am Freitag offiziell über diese Entscheidung informiert. Die EU begrüsste den Entscheid. Zwar hätte die Schweiz die Kontingente noch verlängern können – sie entschied sich aber dagegen.
Insgesamt hielten sich per 31. Dezember 2020 28'324 kroatische Staatsangehörige in der Schweiz auf - sechs Personen mehr im Vergleich zum Vorjahr. Sie machten damit 1,9 Prozent der in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bevölkerung aus. (SDA/sf)