Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Vornamen und das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ab Anfang des nächsten Jahres rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung sowie die nötigen Anpassungen zweier Verordnungen auf den 1. Januar 2022 hin in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte.
Bei Personen über 16 Jahren reicht dabei eine einfache Erklärung, sofern sie nicht unter umfassender Beistandschaft stehen oder die Erwachsenenschutzbehörde etwas anderes angeordnet hat. Die Änderung des Eintrags kostet 75 Franken, wie es im Communiqué hiess.
Bisher brauchte es Richter
Das Bundesparlament hatte die Gesetzesänderung in der Wintersession 2020 beschlossen. Bisher konnten Geschlecht und Vorname nur in einem gerichtlichen oder administrativen Verfahren geändert werden.
Im Parlament war zuletzt umstritten gewesen, ob Minderjährige oder Menschen mit Beistand den Geschlechtseintrag auch ohne Zustimmung der Eltern respektive des gesetzlichen Vertreters ändern können sollen. Schliesslich einigten sich die Räte auf einen Kompromiss.
Drittes Geschlecht gibt es weiterhin nicht
Kein Thema bei der Gesetzesrevision war die Einführung eines dritten Geschlechts. Der Bundesrat erarbeitet derzeit einen Bericht zu diesem Thema, wobei er auch prüft, ob künftig gänzlich auf die Eintragung des Geschlechts verzichtet werden könnte.
Vorerst gibt es im Register weiterhin nur die Kategorien weiblich und männlich. Eine Änderung im Personenstandsregister hat keinen Einfluss auf eine bestehende Ehe oder registrierte Partnerschaft. Auch Eltern-Kind-Verhältnisse bleiben unverändert.
Hürden werden abgebaut
Mit der Neuregelung werden Hürden für Menschen mit Transidentität abgebaut. Diese liegt vor, wenn die tatsächlich empfundene Geschlechtsidentität nicht mit den äusserlichen Merkmalen übereinstimmt. Betroffene geben häufig an, als Mann im Körper einer Frau zu leben respektive als Frau im Körper eines Mannes.
Vereinfacht wird das Verfahren zudem für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung. Davon spricht man, wenn bei Neugeborenen das biologische Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. (SDA)