Am Vormittag des 17. Januar haben die Gegner des verschärften Waffengesetzes einen wichtigen Termin bei der Bundeskanzlei: Dann reichen sie die Unterschriften für ihr Referendum ein. Dieses richtet sich gegen die vom Bundesrat und Parlament abgesegnete Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie. Sie verlangt, dass halbautomatische Waffen künftig auch in der Schweiz verboten sind. Auch die Sturmgewehre 57 und 90 dürften nur noch unter Auflagen erworben werden.
Militärangehörige, die nach Dienstende ihre halbautomatische Armeewaffe übernommen haben oder übernehmen wollen, könnten dies jedoch weiterhin und ohne neue Auflagen tun. Komplizierter würde es aber für einen allfällig späteren Erwerber der Ordonnanzwaffe.
Machen Waffenrechts-Kritiker viel Wind für wenige?
Und darin liegt der Widerstand gegen das neue Gesetz verborgen. Der private Besitz würde erschwert. Regelmässige Schützen ohne Verein müssten nach fünf und zehn Jahren nachweisen, dass sie mit ihrer Waffe mindestens fünf Mal geschossen haben, etwa in einem Schiesskeller. Und Käufer, die weder in einem Verein sind noch regelmässig schiessen oder Waffen sammeln, dürften keine Halbautomaten mehr erwerben. «Die Waffe des Milizsoldaten wäre nicht mehr die Waffe des Bürgers», warnt das Referendumskomitee.
Die Befürworter des neuen Waffengesetzes halten diese Kritik für übertrieben. Und dafür haben sie jetzt ein neues Argument: «Beinahe neun von zehn Armeeangehörigen lassen nach Dienstende ihre Waffe im Zeughaus», schreibt der Wirtschaftsverband Economiesuisse.
Vor 15 Jahren wurden noch 30'000 Waffen mehr abgegeben
Dass die Schweizer kein grosses Interesse mehr an halbautomatischen Waffen haben, bestätigen die neusten Zahlen der Armee. Laut Verteidigungsdepartement (VBS) wurden 2017 noch 1523 Sturmgewehre an entlassene Armeeangehörige abgegeben, dazu kamen 990 Pistolen. Total gingen 2513 Waffen in Privateigentum über. 90 Prozent der Entlassenen interessierten sich nicht für ihre Armeewaffe.
Vor 15 Jahren, 2004, sah dies ganz anders aus. Damals übernahmen noch 43 Prozent der entlassenen Soldaten und Offiziere ihre Waffen. Insgesamt kamen 31'915 Waffen in die privaten Schränke und Keller: 20'109 Sturmgewehre 57 und 11'806 Pistolen.
Das abnehmende Gefallen der Schweizer an ihren Armeewaffen hängt auch damit zusammen, dass die Armee die Bedingungen verschärft hat. So müssen die Armeeangehörigen seit 2010 nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren mindestens zweimal das Obligatorische und zweimal ein Feldschiessen absolviert haben. Den gesamten Rückgang erklärt dies aber nicht: Auch in den vergangenen sieben Jahren stieg die Zahl derer, die ihre Waffen gleich im Zeughaus liessen.
Gegner fürchten um den privaten Waffenbesitz in der Schweiz
Für die Befürworter des verschärften Waffenrechts ist klar: Eines der wichtigsten Argumente des Referendumskomitees – die bedeutende Schweizer Waffentradition – zielt damit ins Leere. Die Schützen sehen das komplett anders. «Die Entrüstung unter den Schützen, Waffenbesitzern und Sammlern über das Gesetz ist sehr gross», sagte Werner Salzmann (56), SVP-Nationalrat und Co-Präsident des Referendumskomitees, im SonntagsBlick. Die Verschärfungen wären «der Anfang vom Ende des privaten Waffenbesitzes in der Schweiz».