Die Steuerabzüge für Krankenkassenprämien sollen erhöht werden. Das will nach dem Nationalrat auch die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK). Sie hat einem Vorstoss mit neun zu drei Stimmen zugestimmt, der fast doppelt so hohe Abzüge fordert.
Die Befürworter argumentieren, Krankenkassenprämien seien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Durch das starke Wachstum der Prämien seien höhere Abzüge gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnte die Motion von Jean-Pierre Grin (SVP/VD) ab, weil höhere Einkommen überproportional profitieren würden.
Vierköpfige Familie kann 8500 Franken von Steuern absetzen
Grin schlägt vor, den Abzug für Alleinstehende von heute 1700 auf 3000 Franken zu erhöhen. Für Ehepaare wären es neu 6100 Franken statt 3500 Franken. Pro Kind könnten 1200 Franken statt 700 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden.
Gemäss dem Bundesrat würden die höheren Abzüge zu Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen von 465 Millionen Franken im Jahr führen. Nun wird der Ständerat entscheiden. Abgelehnt hat die WAK eine Motion, die verlangt, dass die Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig sind. (nmz/SDA)