Im Rahmen seiner Güterabwägung habe er die in der Gesetzgebung vorgesehenen Beurteilungskriterien berücksichtigt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Nach Dafürhalten des Bundesrats gibt es keine zwingenden Gründe für ein Verbot dieser Ausfuhr.
Katar war im ersten Halbjahr 2022 der wichtigste Abnehmer von Kriegsmaterial aus der Schweiz. Die Exporte nach Katar beliefen sich im ersten Halbjahr insgesamt auf 117,5 Millionen Franken.
Bei den bereits getätigten Exporten nach Katar handelt es sich nach Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hauptsächlich um Flugabwehrsysteme. Sie seien zum Schutz der Stadien im Rahmen der Fussball-Weltmeisterschaft im kommenden Winter beschafft worden.
Katar erhielt beispielsweise acht Kanonen samt Munition. Das Land habe schriftlich garantieren müssen, dass sie nicht an Drittstaaten weitergegeben würden und die Schweiz jederzeit vor Ort prüfen könne, ob die Kanonen vor Ort seien, schrieb das Seco. Die Ausfuhr sei bewilligt worden, weil mit den Flugabwehrsystemen keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten.
(SDA)