5000 Personen
Jugendliche aus Ukraine können Berufslehre in der Schweiz beenden

Ukrainische Jugendliche können ihre Berufslehre in der Schweiz auf jeden Fall beenden – auch wenn der Schutzstatus S dereinst aufgehoben werden sollte. Das hat Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider nach Absprache mit den Kantonen und Sozialpartnern entschieden.
Publiziert: 01.03.2023 um 11:44 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2023 um 13:04 Uhr
Sollten ukrainische Jugendliche in der Schweiz eine Berufslehre anfangen wollen, so können sie diese auf jeden Fall auch beenden. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Unter den Flüchtlingen aus der Ukraine, die in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten haben, befinden sich rund 5000 Jugendliche. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz eine Lehre anzutreten und diese auch abzuschliessen, auch wenn der Schutzstatus S vor dem Ende der Lehrzeit aufgehoben werden sollte.

Nach Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern hat die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (59) entschieden, dass diese bis zum Lehrabschluss in der Schweiz bleiben können. Damit schafft sie Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe. Dies teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) dies am Mittwoch mit.

300 besuchen das Gymnasium

Die Kantone, Sozialpartner und Organisationen der Arbeitswelt haben sich dafür ausgesprochen, dass Jugendliche aus der Ukraine die Möglichkeit erhalten sollen, ihre berufliche Grundbildung in der Schweiz abzuschliessen. «Ob die Kernfamilie der Jugendlichen ebenfalls bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben darf, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden», heisst es in einer Mittlung. Das Gleiche gelte für die Vorgaben im Hinblick auf die Rückkehr aller anderen Vertriebenen aus der Ukraine bei einer Aufhebung des Schutzstatus S.

Für die Bewilligung, die Lehre auch nach Beendigung des Schutzstatus S fertig zu machen, bräuchten die Auszubildenden eine Bestätigung des Lehrbetriebs und des kantonalen Berufsbildungsamtes, hiess es weiter. Das SEM werde die Gesuche dann prüfen. Die rechtlichen Grundlagen seien im Asylgesetz vorhanden.

Aktuell besuchen gemäss SEM rund 300 Jugendliche aus der Ukraine ein Gymnasium und rund 1700 ein Angebot als Vorbereitung auf eine Lehre oder eine allgemeinbildende Schule. Das SEM und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren gehen davon aus, dass mehrere hundert Jugendliche aus der Ukraine im Sommer 2023 oder danach in eine berufliche Grundbildung einsteigen könnten. (sie)

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