40 Prozent für Leitungsgremien
Amherd will Frauenquote im Sport

Sportministerin Viola Amherd will den Schweizer Sportverbänden neue Ethik-Richtlinien verpassen. Teil des Massnahmenpakets ist auch eine Frauenquote für die Leitungen von Sportverbänden.
Publiziert: 23.02.2022 um 15:49 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2022 um 17:28 Uhr
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Die Magglingen-Protokolle haben im Schweizer Spitzensport einen Skandal ausgelöst. Ehemalige Spitzensportlerinnen berichteten von Einschüchterungen und Erniedrigungen.
Foto: BENJAMIN SOLAND

Es war ein Protokoll des Schreckens: In den Magglingen-Protokollen schilderten ehemalige Spitzenturnerinnen, wie sie im Leistungszentrum des Schweizerischen Turnverbandes in Magglingen gedemütigt und eingeschüchtert wurden. Knapp zwei Jahre nach den Enthüllungen schickt Sportministerin Viola Amherd (59) nun ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, mit dem junge Athletinnen und Athleten künftig besser geschützt werden sollen.

Konkret geht es darum, ethische Grundsätze im Sport rechtlich zu verankern. Damit werde der Bund in Zukunft über geeignete Instrumente verfügen, um bei entsprechenden Vorkommnissen die erforderlichen Sanktionsmassnahmen durchsetzen zu können, teilte der Bund mit. In der Praxis habe sich gezeigt, dass die bisherigen Vorgaben ein rechtlich zu wenig verbindliches Fundament böten, um Sanktionen wie die Kürzung oder Streichung von Subventionen aussprechen zu können.

Ethikvorgaben an Subventionen gekoppelt

Mit den neuen Vorgaben müssen Sportorganisationen, die Subventionen beziehen, die Ethikvorgaben einhalten und umsetzen. Die Basis dazu bilden Vorarbeiten, die der Schweizer Sport bereits geleistet hat. So hat das Schweizer Sportparlament im November 2021 ein Ethik-Statut verabschiedet. Dieses benennt nicht tolerierbare Verhaltensweisen.

In der Sportförderungsverordnung sollen diese Vorgaben nun in einem zusätzlichen Kapitel aufgenommen werden. Bei den Verhaltenspflichten handelt es sich beispielsweise um den Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellen Missbrauch, Diskriminierung sowie Überforderung oder anderen psychischen Persönlichkeitsverletzungen wie Drohung, Demütigung, Belästigung oder Mobbing. Auch die ganzheitliche Entwicklung insbesondere junger Athletinnen und Athleten müsse geschützt und gefördert werden.

Mindestens 40 Prozent Frauen

Zudem sollen neu auch Vorgaben zur guten Verwaltungsführung (Good Governance) von Sportorganisationen in der Sportförderungsverordnung festgehalten werden. Dabei geht es um Bereiche wie Transparenz in Finanzfragen, Umgang mit Interessenkonflikten oder ausgewogene Geschlechterverteilung in Leitungsgremien.

Konkret müssen in mehrköpfigen Organen beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent der Sitze vertreten sein. Wenn es nur drei Mitglieder sind, muss mindestens eine Frau darunter sein.

Neue Meldestelle rechtlich verankert

Der Bundesrat verankert daneben auch den Betrieb der neuen nationalen Meldestelle für den Schweizer Sport im Bundesrecht. Die vom Sportparlament geschaffene Meldestelle, bei der Verstösse gegen das Ethik-Statut angezeigt werden können, hat Anfang 2022 ihre Arbeit aufgenommen und wird vom Bund finanziell unterstützt.

Die Meldestelle untersucht Vorfälle und gibt sie an eine ebenfalls unabhängige Disziplinarstelle weiter, die Sanktionen aussprechen kann. Der Bund kann sich bei seinen Sanktionen ebenfalls auf die Untersuchungen der neuen Meldestelle abstützen.

Ausgelöst wurden die rechtlichen Anpassungen durch Vorkommnisse in der Rhythmischen Gymnastik. Im Sommer und Herbst 2020 hatten ehemalige Kaderathletinnen in Medienbeiträgen von Einschüchterungen, Erniedrigungen und Misshandlungen am Nationalen Leistungszentrum des Schweizerischen Turnverbandes in Magglingen berichtet. Mit der Umsetzung der ethischen Grundsätze soll ein Kulturwandel im Schweizer Sport ausgelöst werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Juni 2022. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen Anfang 2023.

(gbl/SDA)

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