Die Ausgleichszahlungen zur schweizerisch-französischen Vereinbarung über die Besteuerung der Grenzgänger seien am Mittwochmorgen eingetroffen, teilte EFD-Sprecher Roland Meier der Nachrichtenagentur sda mit. Der Betrag für das Jahr 2014 beläuft sich demnach auf knapp 320 Millionen Franken. Das Finanzdepartement werde das Geld unverzüglich auf das Konto der jeweiligen Kantone überweisen.
Der Löwenanteil geht mit 102 Millionen Franken an den Kanton Waadt, gefolgt von Basel-Stadt (77 Mio.), Neuenburg (55 Mio.), Basel-Land (47 Mio.) und Jura (24 Mio.). Auf die Kantone Bern, Wallis und Solothurn entfallen Beträge unter 10 Millionen Franken.
Es geht um den Anteil an den Steuern, den Frankreich von in der Schweiz arbeitenden französischen Grenzgängern erhebt. Frankreich ist jeweils 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme schuldig, welche die Grenzgänger in der Schweiz verdienen. Als einziger Kanton zieht Genf die Steuern der Grenzgänger am Arbeitsort ein und überweist Frankreich die zustehenden Anteile.
Damit erfolgt die Zahlung zwar später als vorgesehen, aber früher als in anderen Jahren. 2013 waren die Steuergelder erst einen Tag vor Heiligabend überwiesen worden. Damit es nicht wieder so spät wird, intervenierte der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis bei Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Der Kanton Waadt hätte das Geld bereits Ende Juni erhalten sollen. Auch andere Westschweizer Kantone ärgerten sich über die ausbleibende Zahlung.
Widmer-Schlumpf erhielt daraufhin an der IWF-Herbsttagung in Lima vom französischen Finanzminister Michel Sapin zugesagt, Frankreich werde die geschuldeten Beträge in den nächsten Tagen überweisen.
Die Schweizer Finanzministerin zeigte sich am Mittwoch darüber zufrieden, dass Frankreich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wie das Finanzdepartement weiter mitteilte.