In der EU müssen Wirte schon seit Dezember auf der Speisekarten detailreich angeben, welche Zutaten ihre Menüs enthalten.
Was in der EU schon gilt, soll nun auch in der Schweiz Einzug halten. Restaurants und Läden sollen neu das Produktionsland von Lebensmitteln, die Nährwerte, Allergene und gentechnisch veränderte Organismen auf der Speisekarte oder in der Verkaufstheke schriftlich angeben.
Das steht in einem Paket von 27 Verordnungen mit insgesamt 2080 Seiten, das Innenminister Alain Berset in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Detailhandel sowie die Verbände von Wirten, Hoteliers, Metzgern, Bäckern und Personalrestaurants laufen dagegen Sturm. Sie bezeichnen das Paket als «Bürokratiemonster».
Es sei im Alltag nicht umsetzbar, oder dann nur mit hohen Kosten. «Es kann doch nicht sein, dass eine Speisekarte in Zukunft wie ein Beipackzettel eines Medikaments aussieht», sagt Andreas Züllig, Präsident von Gastrosuisse, der «Sonntagszeitung».
Sogar die Kantonschemiker sind gegen die neuen Regeln, deren Einhaltung sie überwachen müssten. Das Allergiezentrum Schweiz ist skeptisch, ob die vorgeschriebene schriftliche Deklaration von Allergenen zum Ziel führt. Die neuen Regeln gaukelten eine «Scheinsicherheit» vor, sagt Geschäftsleiter Georg Schäppi. (rsn)