Die Partei Parat hat gegen die Zuger Gesamtregierung Strafanzeige wegen ungetreuer Amtsführung erstattet. Sie wirft ihr vor, gemeinsame Essen und Retraiten separat abgerechnet zu haben, obschon Verpflegung und Übernachtungen mit einer Pauschale von 5 Prozent des Lohns abgegolten seien.
Sie sei in nach dem Öffentlichkeitsgesetz verlangten Dokumenten auf die mutmasslich rechtswidrigen Abbuchungen gestossen, teilte die Partei für rationale Politik, allgemeine Menschenrechte und Teilhabe (Parat) am Donnerstag mit.
26 Buchungen aufgelistet
Die Beschuldigten würden gemäss dem Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats mutmasslich pauschal 5 Prozent ihres Gehaltes als Spesen beziehen, womit sämtliche Auslagen für Dienstfahrten, Verpflegung und Unterkunft im Inland abgegolten wären, schreibt Parat-Präsident Stefan Thöni in der Strafanzeige.
Darin listet Thöni 26 Buchungen auf. Diese beinhalteten «mutmasslich ganz oder mehrheitlich» die Verköstigung oder Übernachtung von Mitgliedern des Regierungsrats, welche bereits durch diese Pauschale abgegolten seien, wie Thöni weiter schreibt.
Regierung gibt keine Auskunft
Die Zuger Frau Landammann Silvia Thalmann-Gut (Mitte) liess auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilen, dass die Regierung «aufgrund eines laufenden Verfahrens und aus Respekt vor der Gewaltenteilung» keine Auskunft erteile. Die für die Strafverfolgung zuständige Staatsanwaltschaft gehöre im Kanton Zug zu den Justizbehörden. Zudem sei die Spesenregelung des Regierungsrats öffentlich und politisch akzeptiert.
Parat fordert nun, dass die Justizprüfungskommission die Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen die Mitglieder des Regierungsrats erteilt und einen ausserkantonalen Staatsanwalt damit beauftragt.
Die Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF hatte im Januar bekannt gemacht, dass Berner Regierungsräte unter anderem Zwischenverpflegungen wie eine Banane oder eine Butterbrezel verrechnet hatten. Daraufhin gab die Regierung eine Änderung des Spesenreglements in Auftrag. (SDA)