Es ist eng auf Schweizer Strassen. Vor allem in den Städten ist das Vorwärtskommen mit dem Auto mühsam. Auch deshalb sind viele mit dem Velo unterwegs. Das ist gut für die Umwelt, bringt aber auch Verkehrsprobleme mit sich.
Denn Velofahrer foutieren sich oft um bestehende Verkehrsregeln. Das belegt eine kürzlich publizierte Studie der Axa-Winterthur. So geben 80 Prozent der Befragten an, teils auf dem Trottoir zu fahren. Rund die Hälfte der Studienteilnehmer setzen sich unter Alkoholeinfluss aufs Fahrrad, obwohl sie das selbst als gefährlich einstufen, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Rote Ampel missachtet: viermal höhere Bussen für Autofahrer
Die Bussen sind ärgerlich, aber nicht wirklich schmerzhaft: Die Sicherheitslinie und das Trottoir schlagen mit 40 Franken zu Buche, die missachtete rote Ampel mit 60 Franken. So steht es in der Ordnungsbussenverordnung.
Über 70 bürgerliche Nationalräte sagen nun: Das ist viel zu wenig – und hat keine abschreckende Wirkung. Sie unterstützen eine Motion von FDP-Politiker Hans-Peter Portmann (55), die voraussichtlich am Donnerstag im Nationalrat behandelt wird. Der Zürcher verlangt: Bussen für Velofahrer sollen genau gleich hoch sein wie für Autofahrer.
Wer heute motorisiert auf vier Rädern eine rote Ampel überfährt, muss 250 Franken bezahlen – je nach Situation und Verschulden auch deutlich mehr.
Portmann sagte beim Einreichen des Vorstosses vor gut einem Jahr zu BLICK, er habe nichts gegen Velofahrer, aber: «Die Situation ist heute so, dass sie über die Polizei nur lachen.» Vor allem Fussgänger in den Städten würden unter den «Amok-Velofahrern» leiden. Deshalb fordert er mehr Kontrollen.
Bundesamt für Strassen: Auto kann mehr Schaden anrichten
Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen bestätigte dies: «Die Polizei kontrolliert Autofahrer öfter als Velofahrer.» Dass Verstösse ungleich sanktioniert werden, liege an der Fremdgefährdung. «Ein Auto kann deutlich mehr Schaden anrichten als ein Fahrrad», so Rohrbach.
Dass fehlbaren Velofahrern auch der Führerausweis entzogen wird, komme praktisch nur bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogensucht vor. (nmz)
- Loslassen der Lenkvorrichtung 20.–
- Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel 20.–
- Unerlaubtes Befahren des Trottoirs 40.–
- Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren 20.–
- Verbotenes Nebeneinanderfahren 20.–
- Sich ziehen/schleppen/stossen lassen 20.–
- Unterlassen des Handzeichens oder der Richtungsanzeige ... beim Rechtsabbiegen 20.–
- ... beim Linksabbiegen 30.–
- Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts 40.–
- Nichtbeachten eines Lichtsignals (Ampel) 60.–
- Loslassen der Lenkvorrichtung 20.–
- Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel 20.–
- Unerlaubtes Befahren des Trottoirs 40.–
- Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren 20.–
- Verbotenes Nebeneinanderfahren 20.–
- Sich ziehen/schleppen/stossen lassen 20.–
- Unterlassen des Handzeichens oder der Richtungsanzeige ... beim Rechtsabbiegen 20.–
- ... beim Linksabbiegen 30.–
- Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts 40.–
- Nichtbeachten eines Lichtsignals (Ampel) 60.–