225'000 Franken für Erich Zoller aus Rapperswil
Der erste Stapi mit Abwahlversicherung

Am 6. November entscheiden die Stimmberechtigten in Rapperswil-Jona SG, wer ihr neuer Stadtpräsident wird. Viel spricht dafür, dass der bisherige Erich Zoller (CVP) die Wahl nicht schafft. Doch die Stadt hat für Zoller vorgesorgt: Es kommt eine sehr aussergewöhnliche Versicherung zum Tragen.
Publiziert: 26.10.2016 um 15:58 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 16:00 Uhr
Erich Zoller, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona wird am 6. November wohl kaum wiedergewählt. Er hat aber eine Abwahlversicherung.
Foto: zvg
Matthias Halbeis

Eine Abwahl aus einem Exekutivamt ist in der Schweiz die politische Höchststrafe. Nicht nur weil man vom Volk eine Negativ-Quittung für die Amtsführung erhält. Vielmehr stehen Exekutivpolitiker meist innerhalb kurzer Zeit richtiggehend auf der Strasse und müssen sich schnellstmöglich einen neuen Job suchen.

Diese Szenario droht Erich Zoller (CVP), dem Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona SG. Denn dass er am 6. November im zweiten Wahlgang doch noch bestätigt werden könnte, damit rechnet in der St. Galler Stadt am Zürichsee niemand mehr.

Zur Erinnerung: Der einflussreiche Verleger Bruno Hug hatte Zoller und vor allem die Kesb in seiner «Obersee Nachrichten» massiv angegriffen, mit dem Resultat, dass Zoller im ersten Wahlgang so schlecht abschnitt, dass ihn danach seine eigenen Partei fallen liess und einen neuen Kandidaten ins Rennen schickt.

Doch ganz vor dem Nichts wird Zoller auch bei einer Abwahl nicht stehen. Denn die Stadt Rapperswil-Jona hat vorgesorgt: Wird Zoller nicht mehr Stadtpräsident, haftet nämlich eine Abwahlversicherung. Was völlig überraschend tönt, ist bei der Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft eine ganz normale Dienstleistung. Bei der Stadtverwaltung gab man sich zur Versicherungslösung wortkarg und verwies auf das Reglement der Genossenschaft.

Zoller verdiente bisher eine Viertelmillion pro Jahr

Ist eine Gemeinde bei dieser Genossenschaft Mitglied, kann sie Amtsträger gegen die Abwahl versichern lassen. Im Reglement heisst es dazu: «Die Nichtwiederwahl-Absicherung steht nur den Körperschaften des öffentlichen Rechts offen (Politische-, Schul-, Kirch- und Bürgergemeinden). Absicherbar sind nur Amtsträger mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent.»

Die Prämien für die Versicherung trägt dann auch die Gemeinde als Arbeitgeberin. Die Leistungen sind abgestuft und sinken mit den Jahren. In den ersten 12 Monaten nach der Nichtwiederwahl beträgt die Leistung der Versicherung 90 Prozent des versicherten Einkommens.

Zoller verdiente als Rapperswiler Stapi 250'000 Franken im Jahr, wie die «Zürichsee-Zeitung» recherchierte. Im Falle einer Abwahl erhält er also ein Jahr lang immer noch 225'000 Franken.

Im zweiten Jahr nach der Abwahl sinken die Leistungen auf 80, im dritten Jahr auf 50 Prozent. In den Jahren 4 bis 6 nach der Abfuhr an der Urne bezahlt die Versicherung dann noch jeweils 30 Prozent des versicherten Einkommens. Die Leistungen enden aber auch mit der Vollendung des 63. Lebensjahres.

Zoller, der im März 58 Jahre alt geworden ist, könnte darum von der maximal möglichen Versicherungsdeckung profitieren. Doch dass sich der bei der ehemaligen SKA – heute CS – ausgebildete Programmierer-Analytiker, der auch als Finanzjournalist gearbeitet hatte und in Weesen SG und Sargans SG Gemeindepräsident war innerhalb von vier Jahren keinen Job mehr findet, scheint wenig wahrscheinlich. Immerhin konnte er ja als Mitglied des St. Galler Kantonsrat wohl ein breites Beziehungsnetz knüpfen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?