Die Amtszeit des Bundesanwalts und der beiden stellvertretenden Bundesanwälte läuft Ende 2023 aus. Die Gerichtskommission hatte sie einstimmig zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Blättler erhielt 209 von 210 gültigen Stimmen. Bei den Stellvertretern legten 17 Ratsmitglieder leere Zettel ein. Montanari wurde mit 189 von 210 gültigen Stimmen gewählt und Rayroud ebenfalls mit 189 von 210 gültigen Stimmen.
Blättler ist seit Januar 2022 Bundesanwalt. Seinem Vorgänger Michael Lauber waren informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zum Verhängnis geworden. Er nahm Mitte 2020 unter grossem öffentlichen Druck den Hut. Seit seinem Amtsantritt sei wieder Ruhe eingekehrt in der Bundesanwaltschaft, stellte die Gerichtskommission nun fest.
Blättler dankte nach der Wiederwahl vor den Medien seinen Mitarbeitenden, die sich «nach besten Kräften» für die Strafverfolgung einsetzten. «Wir werden weiterhin mit voller Kraft unserem Auftrag nachgehen und der Strafverfolgung auf Bundesebene zum Durchbruch verhelfen.»
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit zählte Blättler die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, das Aufdecken von Geldwäscherei und Korruption und das Verhindern von Terrorfällen. Als Depositarstaat der Genfer Konvention stehe für die Schweiz auch das Völkerstrafrecht im Zentrum.
Viele der Straftaten würden heute in der digitalen Welt ausgeübt, hielt Blättler weiter fest. «Wir müssen uns entsprechend aufstellen, das wird in Zukunft mehr Leute brauchen mit den nötigen Kenntnissen.» Insgesamt brauche «die ganze Welt der Strafverfolgung» mehr Mittel. Man dürfe nicht zuschauen.
Vermieden werden soll, dass das Trio an der Spitze der Bundesanwaltschaft praktisch gemeinsam in den Ruhestand geht. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft habe vor dem «systemischen Risiko» der praktisch gleichzeitigen Pensionierung Blättlers - er hat Jahrgang 1959 - sowie von Montanari und Rayroud gewarnt, schrieb die Gerichtskommission dazu.
Die drei Kandidaten hätten sich in der Anhörung indes bereiterklärt, im Interesse der Bundesanwaltschaft nicht gleichzeitig in Pension zu gehen.
(SDA)