Konzernverantwortung
Sammelstart für eine neue Konzernverantwortungsinitiative

Der Bund soll dafür sorgen müssen, dass Schweizer Konzerne und ihre Tochterfirmen im Ausland Menschenrechte und Umweltschutz respektieren. Das verlangt die neue Konzernverantwortungsinitiative der Koalition für Konzernverantwortung.
Publiziert: 07.01.2025 um 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 07.01.2025 um 22:11 Uhr
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Damit das Begehren zustande kommt, muss die Koalition bis 7. Juli 2026 100'000 gültige Unterschriften sammeln. Am Dienstag stellte sie ihr Begehren in Bern den Medien vor. Immer wieder verletzten Konzerne mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und grundlegende Umweltbestimmungen, machte sie dabei geltend.

Sie will mit dem Verfassungsartikel verhindern, dass die Schweiz eine Insel ohne Konzernverantwortung bleibt. Mehrere europäische Länder hätten mittlerweile entsprechende Gesetze. Auch die EU habe im vergangenen Jahr eine Sorgfaltsrichtlinie verabschiedet. Doch in der Schweiz komme die Diskussion nicht voran.

Gelten sollen die neuen Pflichten für Konzerne mit mehr als 1000 Angestellten und einem Umsatz von 450 Millionen Franken. Sie und ihre Tochterfirmen sollen sich auch im Ausland an Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umweltschutz halten müssen. Verpflichtet werden sollen sie auch dazu, Treibhausgas-Emissionen zu senken.

Eine unabhängige Aufsicht soll in Stichproben prüfen, ob sich die Konzerne an die Vorgaben halten. Verursachen Unternehmen oder von ihnen kontrollierte Firmen Schäden, sollen sie dafür haften müssen. Wer von Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne betroffen ist, soll vor Gericht Klage führen können.

Die Gesetzesbestimmungen für die Umsetzung der Initiative müsste das Parlament spätestens zwei Jahre nach dem Ja zur Initiative verabschieden. Der Initiativtext wurde am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht.

Eine erste Konzernverantwortungsinitiative schaffte 2020 zwar das Volks-, aber nicht das Ständemehr. Die Koalition kritisierte die danach in Kraft gesetzten Gesetzesbestimmungen. Dieser wirkungslose Gegenvorschlag sei weitgehend auf Wunsch der Konzernlobbyisten eingeführt worden, schrieb sie.

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