Respekt, Höflichkeit, Kompromissbereitschaft sind eigentlich das A und O der Diplomatie. Nur, diese werden von den Diplomatinnen und Diplomaten hierzulande im Alltag nicht immer gelebt. Das müssen auch Handwerker oder Dienstleister feststellen: So stehen Abgesandte anderer Staaten mit 1,4 Millionen Franken bei hiesigen Firmen in der Kreide, wie «CH Media» berichtet. Und das ist nur die Summe, die dem Aussendepartement offiziell bekannt ist.
Bezahlt ein Diplomat seine Schulden nicht, sind die privaten Gläubiger weitgehend machtlos. Das Wiener Übereinkommen schützt die Abgesandten vor Zahlungsbefehlen und Zwangsvollstreckungen. Wer aus welchen Gründen seine Rechnungen nicht bezahlt, gibt das Aussendepartement zwar nicht preis. Nur: «Der Betrag pro Schuld variiert dabei durchschnittlich vom dreistelligen in den mittleren sechsstelligen Bereich», erklärt ein Sprecher.
Essen und Reparaturen nicht bezahlt
«CH Media» verweist aber auf einzelne Fälle. So wartet etwa ein Handwerker bis heute auf die Bezahlung von Reparaturarbeiten in einer Botschaft in Bern. Ein andermal geht es um einen Catering-Anbieter, der auf den Kosten für seine Lieferungen sitzen bleibt. Und in Genf verleiht ein Autovermieter seine Autos nach negativen Erfahrungen nur noch gegen Vorauskasse an Abgesandte.
Auch wenn keine Zahlungen erzwungen werden können, so übernimmt das Aussendepartement immerhin eine Schlichterrolle ein. «Das EDA leitet die Anfragen an die betroffene ausländische Vertretung weiter mit der Aufforderung, die ausstehenden Beträge so rasch als möglich zu begleichen», sagt dessen Sprecher.
Konkret weise man sie darauf hin, «die Gesetze und Vorschriften des Empfangsstaates zu respektieren und insbesondere ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten einzuhalten». Notfalls suche man das Gespräch mit der ausländischen Vertretung. Die Schulden bleiben jedenfalls bis zur Zahlung registriert. Die Erfolgsquote scheint aber eher gering.
Zurückhaltung angemahnt
Doch diplomatische Verstimmungen will man deswegen auch keine riskieren, weshalb die Konkursämter zur Vorsicht im Umgang mit den Gesandten angemahnt wurden. Denn eine Nichtbeachtung der Immunitätsregel könnte sogar «einen rechtswidrigen Akt der Schweiz» darstellen. (rus)