Die zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und damit den Bahnverkehr zu stabilisieren, wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt. Zudem soll der höhere Bedarf bei Fahrbahn, Bahnhöfen, Sicherungsanlagen, Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes gedeckt werden.
Mit dem Geld aus dem Zahlungsrahmen 2021-2024 können Bahnen beispielsweise Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren, die in die Jahre gekommen sind. Damit wird die Substanz des Schienennetzes erhalten. Dieses soll auch modernisiert und bei Bedarf auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können.
Von den 14,4 Milliarden Franken gehen voraussichtlich 7,6 Milliarden an die SBB. Rund 5,9 Milliarden sind für die Leistungsvereinbarungen mit den übrigen Bahnen bestimmt.
Viel Geld für Erneuerungen
Mit rund 11,5 Milliarden Franken ist der grösste Teil des Zahlungsrahmens für Erneuerungen vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen werden rund 2,1 Milliarden Franken eingesetzt. 300 Millionen Franken dienen als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben, etwa für grössere Schäden durch Naturereignisse. Mit 500 Millionen Franken werden netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben finanziert, zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS oder dem Bahnstrom.
Die Beiträge sind an Leistungsvereinbarungen gebunden, die der Bund mit den Infrastrukturbetreiberinnen abschliesst. Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert. Laufende und geplante Ausbauprojekte seien durch den Zusatzbedarf nicht gefährdet, schreibt der Bundesrat.
Mit der gleichen Botschaft beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den nächsten vier Jahren. Damit wird der Gütertransport auf der Schiene und die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen gefördert. Dieser Kredit wird nicht über den Bahninfrastrukturfonds finanziert, sondern über die Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel. (SDA)