Urheberrecht
Ständerat stimmt Urheberrechtsreform ohne Leistungsschutzrecht zu

Das Schweizer Urheberrecht soll modernisiert werden. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Dabei beschloss er eine neue Lösung für Bibliotheken. Auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage verzichtete er.
Publiziert: 04.06.2019 um 05:03 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2019 um 10:30 Uhr

Ein solches Leistungsschutzrecht hatte die Ständeratskommission zunächst ins Gesetz einbauen wollen: Die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internetplattformen sollten den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen.

Den Ständerat überzeugte das aber nicht. Er entschied in der Frühjahrssession, das Gesetz an die Kommission zurückzuweisen. Diese verzichtete in der Folge auf das Leistungsschutzrecht. Sie sei zum Schluss gekommen, dass sich schwierige Abgrenzungsfragen stellen würden, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH).

Die EU hatte vor kurzem ein Leistungsschutzrecht beschlossen. Wie die einzelnen Länder dieses umsetzen, ist aber noch unklar. Daher sei es aus Sicht der Kommission sinnvoller, die aktuelle Revision nicht zu verzögern, sagte Noser. Das Gesetz müsse ohnehin in absehbarer Zeit wieder revidiert werden.

Der Bundesrat soll nun die Entwicklung in der EU verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Der Ständerat hiess ein entsprechendes Postulat gut. Schwerpunkt des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein. So gewinne man Zeit, um eine Lösung zu finden, sagte Géraldine Savary (SP/VD). Die Probleme seien nämlich keineswegs vom Tisch.

Zu diskutieren gab die Regelung für gemeinnützige Bibliotheken. Der Rat entschied schliesslich, dass diese wie Schulen von tariflichen Vergünstigungen profitieren sollen. Er reagiert damit auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember.

Heute zahlen Bibliotheken nur für die Vermietung eine Urhebergebühr - dann also, wenn sie pro Buch eine Gebühr von den Nutzerinnen und Nutzern verlangen. Manche Bibliotheken haben jedoch dieses Vermietmodell abgeschafft. Die Verwertungsgesellschaft Pro Litteris forderte deshalb, den geltenden Tarif auf die kostenlose Ausleihe auszudehnen.

Weil sich die Bibliotheken dagegen wehrten, gelangte Pro Litteris an die Schiedskommission. Diese entschied, die kostenlose Ausleihe mit einer Gebühr zu belasten. Das Urteil wird unterschiedlich interpretiert. Die Kritiker sehen darin die Einführung einer Verleihgebühr durch die Hintertüre. Damit drohten die Bibliotheken zu verschwinden, sagte Stefan Engler (CVP/GR).

Er beantragte, eine neue Ausnahme einzufügen: Für die Ausleihe von Werkexemplaren ohne Gebühr sollte kein urheberrechtliche Vergütungspflicht mehr bestehen. Die Gegner dieser Ausnahme argumentierten, es gehe nicht an, den Autoren das Recht auf Vergütung einfach wegzunehmen, um Bibliotheken zu fördern. Der Ständerat lehnte den Antrag Englers mit 27 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und folgte seiner Kommission.

Der Nationalrat muss sich mit dieser Frage noch befassen. Uneinig sind sich die Räte ferner bei der Hotel-Abgabe: Geht es nach dem Nationalrat, sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen.

Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Die Ständeratskommission stellt sich gegen eine solche Regelung. Sie befürchtet, dass sie zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen führen würde.

Vom Beschluss des Bundesrates und des Nationalrates wich der Ständerat auch bei Filmmusik ab. Er will das heutige Verfahren nicht ändern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musikproduzenten mit jenen verhandeln, die das Werk zugänglich machen.

Er entschied damit zugunsten der Filmmusikproduzenten. Mit dem Vorschlag des Bundesrates wären diese leicht schlechter gestellt als heute, räumte Justizministerin Karin Keller-Sutter ein. Dies jedoch zugunsten einer einheitlichen Lösung.

Dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt ist die Ständeratskommission bei der Schutzfrist: Für Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tonträgerproduzenten wird diese von 50 auf 70 Jahre verlängert. Einverstanden ist sie auch damit, den Schutz für Fotografien auszuweiten.

Kern der Urheberrechtsrevision ist die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting-Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen.

Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden - und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden. Der Bundesrat stützte sich bei seiner Vorlage auf einen Kompromiss, auf den sich Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten nach langem Ringen einigen konnten.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das geänderte Urheberrechtsgesetz mit 36 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

(SDA)

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