Die Moderatoren der SRF-Comedy-Sendung «Zwei am Morge» heckten einen besonderen Gag aus. In der Folge vom 7. März spazierten Julian Graf (27), Robin Pickis (26) und Ramin Yousofzai (28) über den Seeweg zum Grundstück von Tennis-Ikone Roger Federer (38). In Rapperswil-Jona errichtet der Star zurzeit sein neues Schweizer Zuhause. Im Garten des Sportlers veranstalteten die Comedians ein Tennis-Turnier.
Ein Zuschauer findet nun, dass durch das Betreten des Privatgrundstücks von Federer das Gesetz verletzt worden sei. Er bezeichnet die Aktion als «Eindringen auf ein Privatgrundstück» und «mutwilligen Einbruch». Er bezieht sich dabei indirekt auf Artikel 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Gemäss diesem kann unrechtmässiges Eindringen in ein Haus oder einen dazugehörigen Garten auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Roger Federer beschwerte sich nicht
Die SRG-Ombudsstelle, bestehend aus Esther Girsberger und Kurt Schöbi, stützt die Feststellung, dass die Moderatoren das Grundstück von Federer unrechtmässig betreten haben. Aber bei den Aufnahmen sei niemand gefährdet oder in seiner Arbeit behindert worden, da an einem Sonntag gedreht wurde. «Kein Verbotsschild auf dem Grundstück wurde missachtet, kein Zaun und keine Absperrung überwunden.» Und weiter: «Sobald sich jemand gestört gefühlt hätte, hätte das Team die Aktion sofort abgebrochen.» In der Sendung wurde zudem thematisiert, dass das Betreten des Grundstücks zum Problem werden könne.
Trotzdem sei die Sendung eine Hommage an Roger Federer gewesen. Sogar ein Geschenk hinterliess das Team für den Tennis-Star: Einen Briefkasten mit einer Einladung zu «Zwei am Morge». Der im Garten ausgetragene «Match for Federer» passe zum Charakter der Sendung und zu den Moderatoren. Es handle sich um einen Lausbubenstreich – und sei als solcher jederzeit zu erkennen gewesen. «Zudem gab es keine Beschwerde von Rogerer Federer selbst.» Aus diesem Grund kommt die Ombudsstelle zum Schluss: «Hätte der Betroffene, nämlich Roger Federer, den Sachverhalt als ‹Hausfriedensbruch› verstanden, hätte er das geltend gemacht und wäre das bekannt geworden.» Aus diesem Grund wird die Beanstandung nicht unterstützt. (paf)